Geblitzt in 14057 Berlin, A 100 Ri. Süd, I.H. AD Funkturm- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Haben Sie einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten, weil Ihnen die Polizei Berlin ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit vorwirft? Dann können die Folgen ein hohes Bußgeld, Punkte oder mehrere Monate Fahrverbot sein. Daher empfiehlt es sich, einen erfahrenen Verteidiger zu beauftragen. Die Chancen für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier nämlich sehr gut, wird die Geschwindigkeit doch mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed festgestellt. Denn dessen Fehlerquellen wurden bisher in zahlreichen Gerichtsverfahren nachgewiesen.

Sehr oft werden mehrere Fahrzeuge vom Gerät erfasst. Dann kann die Bußgeldstelle nicht mit der nötigen Sicherheit nachweisen, bei welchem die Geschwindigkeit gemessen wurde. Auf mindestens jedem zweiten Bescheid werden falsche Werte angezeigt, weil eine ungenaue Datenverarbeitung vorliegt. Bei dieser Messstelle ist der Messwinkel häufig nicht exakt justiert. Die Folge sind dann immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben. In Berlin ist nicht selten die Geräteeichung abgelaufen. Liegt aber kein gültiger Eichschein vor, darf die Messung nicht verwertet werden. Dies gilt auch, wenn in der Akte kein zertifizierter Nachweis befindet, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp extra geschult wurden.

Diese und noch sehr viele andere Messfehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




Foto(s): andreas junge

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