Geblitzt in 64807, Dieburg, B 26, Höhe Brückenbauwerk 549, R. Altheim- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums in Kassel macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zum Vorwurf? Dann stehen die Chancen das Verfahren mit einem Einspruch zur Einstellung zu bringen überdurchschnittlich gut. Denn aufgebaut ist an dieser Stelle ein Einseitensensor ESO 3.0. Dessen unzuverlässige Geschwindigkeitsbestimmung war schon Gegenstand unzähliger Verfahren die fast immer mit einem Erfolg für den Betroffenen endeten.

Dieses Messgerät arbeitet nach folgendem Prinzip. Die auf einem länglichen Messbalken befindlichen Sensoren registrieren auf einer Länge von 25 Meter die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Die dadurch gewonnenen Daten sind die Grundlage für eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Jedoch können schon kleinste Lichtveränderungen, wie etwa durch den Schatten des eigenen oder eines nachfahrenden Autos die Messdaten extrem verfälschen. Auch das Licht von LED- Scheinwerfern sorgt für Ungenauigkeiten bei der Signalerfassung. Sollten sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich befinden, treten Schwierigkeiten bei der Objekterfassung auf. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass auch wirklich das abgebildete Auto gemessen wurde. Häufig ist der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Fehlt ein aktueller Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal oder ist die Geräteeichung abgelaufen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen, in welchem die Messfehler nachgewiesen werden.

Im Einspruchsverfahren erfolgt dann ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot sind dann nicht mehr möglich.

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, dies umfasst auch die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per Mail  (junge@jhb.legal)oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.

Foto(s): Andreas Junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema