Geblitzt: in B 192 Penkow, Abs: 260, km 4,077 Ri. Malchow- Punkte, Bußgeld und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wirft Ihnen hier einen Geschwindigkeitsverstoß vor und zwar ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 m/h?

Doch ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen die möglichen Strafen ersparen, denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed. Dessen Schwächen sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeitsbestimmung erfolgt durch das Ausstrahlen von Laserimpulsen. Diese tasten die Fahrbahn ab und werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zum Gerät zurückgesandt.  Mittels der hieraus gewonnenen Daten kann die Fahrzeit für die eingestellte Messstrecke bestimmt und dann die Geschwindigkeit berechnet werden.

Das Auslösen der Kamera erfolgt aber erst  nach der Berechnung der Geschwindigkeit. Daher können Zuordnungsschwierigkeiten entstehen, sich mehrere Fahrzeuge im Erfassungsbereich des Blitzers befinden.

Die Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der Impulse. Dadurch entstehen Verzerrungen der Rückstrahlsignale. Deswegen sind auf mindestens jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben.

Ist der Messwinkel falsch eingestellt, führt schon die kleinste Abweichung zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Befindet sich in der Messakte kein zertifizierter Nachweis, dass die Beamten an diesem Gerät geschult wurden, wird die Messung verworfen.

Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist. Zumindest wird dann ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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