Geblitzt in Bad Lauchstädt, BAB 38, km 154,300, Ri. Göttingen- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Magdeburg wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten an dieser Stelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten.

Dann kann der zeitnah folgende Bußgeldbescheid teuer und unangenehm werden. Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog (5/21) kann schon bei 21 km/h ein Punkt die Folge sein. Bei 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und 80 € Bußgeld möglich. Dies steigert sich alle 5 km/h und kann für Fahrer in Probezeit und Wiederholungstäter extra erhöht werden.

Aber soweit muss es nicht kommen. Ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen. Sie sind von einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed geblitzt worden. Dessen Schwachpunkte sind der beste Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Seine Funktionsweise ist einfach erklärt. Es werden Laserstrahlen ausgesandt, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messgerät zurückgesandt werden. Diese kann aus diesen Daten die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmen und hieraus die Geschwindigkeit berechnen. Ist der Höchstwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Die Auffächerung der Laserimpulse führt aber in ca. 50 % aller Messungen zu verzerrten Rückstrahlungen und damit  fehlerhaften Geschwindigkeitsangaben. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Bei mehr als der Hälfte aller Vorgängen werden die Daten außerhalb des zugelassenen Messbereichs von  20m bis 50 m vor dem Gerät gewonnen. Dies ist  ein schwerwiegender Verstoß gegen die Gerätezulassung und kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Bei Überholmanövern, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen hat der Blitzer Zuordnungsprobleme. Es ist dann nicht immer nachweisbar, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Dann kann die Messung keine Grundlage für einen wirksamen Bußgeldbescheid sein.

Die richtige Einstellung des Scanwinkels ist von überragender Bedeutung für die Genauigkeit der Messung. Tatsächlich geschehen hier aber die meisten Aufbaufehler. Sogenannte "Schrägmessungen" führen aber automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Damit dieses vermieden wird, müssen die Beamten vor dem ersten Einsatz eine Fortbildung an dem Gerät absolvieren. Fehlt aber ein entsprechender Nachweis in der Akte, kann die Datenerhebung nicht als exakt gewertet werden.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


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