Geblitzt in Bad Segeberg, B 206, Höhe Mühle, FR Bad Bramsted- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Nach Ansicht der Bußgeldstelle des Kreises Bad Segeberg sollen Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben?

Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen dann schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Diese steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h bis zu einer Maximalstrafe von 800 €, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, wenn die Überschreitung mehr als 70 km/h betrug.

Ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen aber hier diese Strafen ersparen. Denn die Schwächen des  verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed sind eine sichere Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer ermittelt die Geschwindigkeit mittels ausgesandter Laserimpulse, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt werden. Das Messgerät kann mit deren Hilfe die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmen. Mittels dieser Daten wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Grenzwert erreicht, wird die Kamera ausgelöst.

Jedoch werden bei über der Hälfte aller Messungen die Daten außerhalb des zugelassenen Bereiches von 20 m bis 50 m vor dem Gerät erfasst. Damit liegt ein eindeutiger Verstoß gegen die Gerätezulassung vor.

Außerdem werden durch die Auffächerung der Laserimpulse in ca. 50 % aller Messvorgänge verzerrte Laserrückstrahlen zur Grundlage der Geschwindigkeitsberechnung. Auch in Ihrem Fall kann eine solche Verfälschung der Geschwindigkeitsangaben vorliegen.

Nicht selten wird der Scanwinkel des Gerätes falsch eingestellt, Dann liegt nicht die geforderte genaue Ausrichtung auf die Fahrbahnneigung vor. Diese sogenannten "Schrägmessungen" führen aber automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Daher sollen alle Messbeamten vor dem ersten Einsatz eine Schulung an dem Gerät absolvieren. Ist in der Akte hierfür kein entsprechender Nachweis zu finden. kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Überholvorgänge und Kolonnenfahren sind sehr häufig Ursache für Zuordnungsprobleme. In diesen Konstellationen ist es dann nicht sicher nachvollziehbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen. Zumindest ist ein Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Diese und viele andere Fehler können bei der Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr etwa 1000 Verfahren, von denen er überproportional viele zur Einstellung bringt. Er hat sein Büro in Berlin und Kiel sowie eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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