Geblitzt in Barsbüttel, K 80, AB 60, km 0,765- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle Stormarn macht Ihnen in einem Anhörungsbogen den Vorwurf, Sie hätten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h überschritten?

Fast immer ist es egal, was Sie als juristischer Laie gegenüber der Bußgeldstelle vortragen. Der Erlass eines Bußgeldbescheides ist fast sicher und dieser kann schwerwiegende Folgen haben. Ab einer Überschreitung um 21 km/h droht ein Punkt und ab 26 km/h ist ein Monat Fahrverbot vorgeschrieben. Dies steigert sich je nach Höhe der Überschreitung. Für Fahranfänger und Wiederholungstäter ist außerdem die Verhängung von gesonderten Auflagen möglich.

Doch soweit muss es nicht kommen. Bei dieser Messstelle kann Ihnen ein spezialisierter Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkt und Fahrverbot ersparen.

Der hier aufgestellte Blitzer arbeitet mit dem Prinzip der Lichtschrankenmessung. Dessen Schwachstellen sind der beste Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Das Grundschema ist einfach erklärt. Ein Fahrzeug durchfährt eine bestimmte Strecke (nämlich die Breite des "Messgerätebalkens", der mit mehreren Sensoren ausgestattet ist) in einer bestimmten Zeit. Hieraus wird dann nach allgemein bekannten physikalischen Grundsätzen die Geschwindigkeit berechnet. Ermittelt werden die Daten durch die von ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. 

Lichtschrankengeräte senden dabei eigene Lichtstrahlen aus. Daher ist es besonders wichtig, den Blitzer genau senkrecht zur Fahrbahn aufzustellen. Schon eine Abweichung um einige Grad führt zu einer Verfälschung der Geschwindigkeitsangabe.

Ist der Scanwinkel nicht exakt eingestellt, kommt es zu sogenannten "Schrägmessungen". Deren Ergebnis sind immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben.

Werden vor dem Einsatz keine Funktionstests durchgeführt und vor allem dokumentiert, kann die Messung nicht als ordnungsgemäß gelten. Gleiches gilt, wenn sich in der Akte kein Nachweis darüber befindet, dass die Messbeamten am Gerät eine Schulung absolvierten oder der Eichung abgelaufen ist.

Zuordnungsschwierigkeiten bei unübersichtlichen Verkehrsverhältnissen sind nicht ungewöhnlich. So kann bei Überholmanövern oder Kolonnenfahrten nicht immer von der Bußgeldstelle nachgewiesen werden, dass die behauptete Geschwindigkeit tatsächlich gefahren wurde.

Einfache Lichtreflexe, wie der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs, können ebenfalls die Messung zum Nachteil des Betroffenen beeinflussen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dessen Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.






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