Geblitzt in Bayreuth, A 9, Ri. Berlin, Abschnitt 360, km 5.580, Ri. Berlin- Rat vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle Viechtach wirft  Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten?

Dann folgt dem Anhörungsbogen innerhalb der nächsten sechs Wochen ein Bußgeldbescheid und dieser kann teuer werden.

Denn schon bei mehr als 20 km/h  sind ein Punkt und ein Bußgeld von 100,00 € vorgeschrieben. Ab 26 km/h sind ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und ein Bußgeld von 150,00 € vorgesehen. Wiederholungstäter müssen damit rechnen, dass pauschal ein strafschärfender Vorsatz angenommen wird und Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Allerdings muss es soweit nicht kommen. Denn ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier die drohenden Strafen ersparen.

Der größte Pluspunkt der Verteidigung sind die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed. Dieses ist seit seiner Einführung der massiven Kritik durch Sachverständige und Gerichte ausgesetzt.

Sein Messprinzip ist einfach erklärt.

Ausgesandte Laserimpulse tasten in einem Winkel von 45 Grad die Fahrbahn auf einer Länge von 10 bis 75 Metern ab. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese zum Blitzer zurück und ermöglichen so eine Berechnung der für die Messstrecke benötigten Fahrzeit und damit auch der Geschwindigkeit. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Die Länge der Messstrecke führt aber zu einer Auffächerung der Laserimpulse. Der dadurch entstehende Signalkegel verursacht eine Verzerrung der Rückstrahlsignale. Aus diesem Grund ist bei mindestens jeder zweiten Messung die Geschwindigkeitsangabe falsch.

Bei einem dichten Verkehrsaufkommen treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Ursache ist der zeitliche Abstand zwischen der Messung und dem Auslösen der Kamera.

Beim Aufbau des Gerätes wird oft der Scanwinkel ungenau eingestellt. Dann führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten.

Der Hersteller garantiert eine genaue Messung nur für den Fall, dass die Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden. Fehlt daher ein entsprechendes Zertifikat in der Akte, ist die Messung zu verwerfen.

Gleiches gilt, wenn die Eichung des Blitzers abgelaufen oder nicht ordnungsgemäß dokumentiert ist.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Er verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. Die eventuelle örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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