Geblitzt in Bebensee, A 21, km 51.650, in Rtg. Kiel- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sollten Sie hier der Blitzer erwischt haben, stehen die Chancen sehr gut das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot zu vermeiden.

Aufgestellt ist ein Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed, dessen Fehleranfälligkeit seit Jahren bekannt ist.

Zwar wurde aufgrund dessen schon die komplette Software ausgetauscht, die grundlegenden Schwächen bei der Geschwindigkeitsbestimmung sind aber geblieben.

Gemessen wird mit Hilfe von Laserimpulsen, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt werden. Die hieraus gewonnen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für die eingegebene Messstrecke benötigten Fahrzeit und damit die Berechnung der Geschwindigkeit.

Naturgemäß erfolgt aber auf der Strecke eine Auffächerung der Laserstrahlen. Dieser Effekt führt bei etwa der Hälfte aller Messungen zu verzerrten Rückstrahlsignalen und somit zu fehlerhaften Messergebnissen. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Fehler aufgetreten sein.

Sehr wichtig ist eine genaue Einstellung des Scanwinkels. Dieser regelt das Verhältnis zu der vorhandenen Fahrbahnneigung. Jedoch geschehen bei der Justierung sehr oft Ungenauigkeiten und Fehler. Aber schon die Abweichung um ein Grad führt zur sogenannten "Schrägmessungen" und damit automatisch zu überhöhten Messergebnissen.

Der Blitzer hat Zuordnungsschwierigkeiten bei Überholvorgängen und Kolonnenfahrten. Dann ist nicht sicher nachweisbar, dass die Geschwindigkeit auch bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Fehlt in der Akte der Nachweis, dass die auswertenden Beamten an dem Gerät geschult wurden, wird das Verfahren eingestellt. 

Gleiches gilt für den Fall, dass keine gültige Geräteeichung vorhanden ist. Dieses ist nicht selten der Fall, da selten eine genaue Wartungsliste geführt wird.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von den überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Seine Kanzlei hat Büros in Kiel und Berlin, sowie eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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