Geblitzt in Berlin, NK Sonnenallee, Richtung Südostallee- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle der Polizei Berlin wirft Ihnen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann wird  der drohende Bußgeldbescheid teuer. Neben der Geldbuße gibt es ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h einen Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot.

Für Fahranfänger kann die Teilnahme an einem Aufbauseminar verlangt und die Probezeit verlängert werden.

Doch soweit muss es nicht kommen. Geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät von Typ PoliscanSpeed. Dieser Blitzer ist seit seiner Einführung starker Kritik ausgesetzt und seine Schwächen wurde mit zahllosen Testreihen belegt.

Über die Hälfte aller Geschwindigkeitsangaben beruhen auf  einer fehlerhaften Datenverarbeitung. Sollte dieser Serienfehler auch in Ihrem Fall gegeben sein, kann die Genauigkeit der Messung erfolgreich angefochten werden.

Besonders bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern entstehen Zuordungsprobleme. Denn die Messung und das Auslösen der Kamera erfolgen zeitversetzt. Dann  kann die Bußgeldstelle bei einer gerichtlichen Überprüfung nicht überzeugend nachweisen, dass angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Die Einstellung des Scanwinkels erfolgt bei der Justierung des Gerätes nicht immer mit der erforderlichen Sorgfalt. Aber schon die Abweichung um ein Grad führt automatisch zu einer überhöhten Geschwindigkeitsangabe.

Fehlt in der Akte der Nachweis, dass eine Schulung des Messpersonals an dem Gerät stattfand, wird das Verfahren eingestellt.

Über 50 % aller Messdaten werden außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



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