Geblitzt in Bielefeld, BAB 2, bei km 329,415, mittlere Spur, FR Hannover- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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In einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Bielefeld wird Ihnen vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten.

Dann lohnt sich ein Vorgehen gegen den drohenden Bußgeldbescheid. Gemessen wird hier nämlich mit einem Einseitensensor vom Typ ESO ES 8.0. Dessen Fehleranfälligkeit liefert die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeit wird wie folgt bestimmt. Das Gerät registriert die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Die hieraus gewonnenen Daten ermöglichen die Bestimmung der für die Messstrecke benötigten Fahrzeit. Daraus wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Sobald der Grenzwert überschritten ist, wird die Kamera ausgelöst.

Dieses Messprinzip führt aber dazu, dass schon einfachste Helligkeitsreflexe die Messung zu Ihren Ungunsten beeinflussen können Dazu zählen der Schatten des eigenen oder eines fremden Fahrzeugs sowie der Fahrbahnbegrenzung oder Bäumen.

Auch das Licht von LED Scheinwerfern hat diese Wirkung.  Das für das menschliche Auge nicht wahrnehmbare Pulsieren verursacht eine fehlerhafte Datenverarbeitung und damit ebenfalls unzutreffende Geschwindgkeitsangaben.

Das Gerät muss unbedingt genau parallel zur Straße aufgebaut und der Scanwinkel genau eingestellt werden. Hier geschehen oft Unregelmäßigkeiten, obwohl schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt.

Nicht selten wird übersehen, die Eichung des Gerätes zu eneuern. Ist diese abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung hier zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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