Geblitzt in Bottrop, BAB 31, km 6,300, FR Emden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Bottrop wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann lohnt es sich gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Denn die zahllosen Schwächen des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed liefern die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieses misst mit Hilfe von Laserimpulsen, welche die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum Blitzer zurück. Die hieraus gewonnenen Daten ermöglichen eine Ort- Zeit- Messung, welche die gefahrene Geschwindigkeit als Ergebnis hat.

Aber gerade die Länge der Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung und damit zu einer Verfälschung der Messwerte. Schon wegen dieses Serienfehlers ist etwa die Hälfte aller Geschwindigkeitsangaben falsch. Der Messsensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft ist die Einstellung nicht exakt genug erfolgt, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Bei dichtem Verkehr oder Überholvorgängen hat dieser Blitzertyp Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist es nämlich nicht sicher nachweisbar, dass auch tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Findet sich in der Geräteeichung kein Nachweis, dass die eingesetzten Messbeamten an diesem Blitzertyp ausgebildet wurden, kann Ihr Verteidiger ein Beweisverwertungsverbot geltend machen. Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, was hier nicht selten der Fall ist, wird ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt oder sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Messfehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): Andreas Junge

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