Geblitzt in Bremen, A 281, FR BAB 1- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!
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Sie sollen die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten haben? Dann folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Bremen zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Schon vor der beabsichtigten Reform gibt es bei einer Überschreitung um 21 km/h ein Bußgeld in Höhe von 70 € und einen Punkt. Bei 26 km/h sind es ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und 80 €. Dieses steigert sich alle 5 km/h und kann für Wiederholungstäter noch extra erhöht werden.
Doch soweit muss es nicht kommen. An dieser Messstelle kann Ihnen ein erfahrener Verteidiger das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen.
Der Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed.
Dieses misst mit ausgesandten Laserimpulsen, welche zurückgesandt dem Blitzer ermöglichen, die Fahrzeit für die zuvor eingegebene Messstrecke zu bestimmen. Hieraus wird dann automatisch die Geschwindigkeit berechnet. Wird der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.
In etwa 50 % aller Fälle führen aber verzerrte Rückstreusignale zu einer fehlerhaften Zeitbestimmung und somit Geschwindigkeitsberechnung. Auch bei Ihrer Messung kann es zu diesem Serienfehler gekommen sein.
Der Blitzer hat bei Kolonnenfahrten und Überholvorgängen sehr große Zuordnungsschwierigkeiten. Bei einer genauen Überprüfung ist dann nicht zuordbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.
Teilweise werden Werte verarbeitet und gespeichert, die außerhalb des zulässigen Messbereichs von 20 bis 50 m vor dem Messgerät gewonnen werden.
Das Messgerät bezieht in einem Teil der Messungen Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Ein Algorithmus hat eigentlich dafür zu sorgen, dass Messdaten, die außerhalb des Messfeldes erhoben werden, herausgefiltert werden. Nach einem vom Amtsgericht Mannheim in Auftrag gegebenen Gutachten ist dieses bei 53 % der Messungen nicht der Fall. Damit kann in diesen Fällen die Zuverlässigkeit der Messung erfolgreich angefochten werden.
Mittels des Scanwinkels wird das Gerät genau auf die Fahrbahn ausgerichtet. Dieses ist notwendig, da sogenannte "Schrägmessungen" automatisch zu hohe Geschwindigkeitswerte verursachen. Durch die Unkenntnis der eingesetzten Beamten kommt es diesbezüglich immer wieder zu schweren Aufbaufehlern.
Damit diese vermieden werden, fordert der Hersteller ausdrücklich eine Schulung der Messbeamten an dem Gerät. Ist eine solche in den Messunterlagen nicht vermerkt, wird das Verfahren eingestellt.
Ist durch die Nichteinhaltung der Wartungsintervalle die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert.
Diese und noch viele andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.
Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.
Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.
Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart.
Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.
Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.
Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund.
Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.
Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.
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