Geblitzt in Bürstadt, Zubringer B 47, FR Losch- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums in Kassel macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 40 km/h zum Vorwurf? Bevor Sie das Bußgeld, den Punkt oder das Fahrverbot akzeptieren, lohnt es sich, die Messung durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn die Unzuverlässigkeit des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed ist die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Messung beruht auf Laserimpulsen, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und damit eine Berechnung der Geschwindigkeit. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Aber gerade die Länge der Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung, welche eine Verzerrung der Rücksstrahlsignale verursacht. Die dadurch bedingte Verfälschung der Messdaten tritt so häufig auf, dass allein aus diesem Grund etwa jede zweite Geschwindigkeitsangabe falsch ist. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Es fehlt dann an einem sicheren Nachweis, dass auch tatsächlich das Auto auf dem Foto gemessen wurde. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dann werden schon bei den geringsten Abweichungen automatisch überhöhte Geschwindigkeiten angezeigt. Fehlt ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten oder ist das Messprotokoll unvollständig, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist hier die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe verworfen oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. In diesem werden die Fehler der Messung nachgewiesen.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder zumindest eine Verfahrenseinstellung.

Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg oder gar ein Fahrverbot werden abgewehrt.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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