Geblitzt in Dedelstorf, B 4, Abschnitt 480-0078, FR Braunschweig- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wirft die Bußgeldstelle des Landkreises Gifhorn ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h vor? Dann lohnt sich ein Vorgehen den drohenden Bußgeldbescheid. Denn aufgestellt is hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dieses ist seit seiner ersten Anwendung durch seine Fehleranfälligkeit aufgefallen und zahllose Gerichtsverfahren und Testreihen haben diese auch nachgewiesen.

Schon das Messverfahren ist fehlerintensiv. Laserimpulse tasten die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern ab. Ankommende Autos reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Die dabei gewonnenen Daten ermöglichen Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber durch die Länge der Messstrecke kommt es zu einer Impulsauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Allein aus diesem Grund ist etwa jede zweite Messung falsch. Bei dichtem Verkehr und Überholmanövern kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle meist kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Häufig ist auch der Messsensor nicht im vorgeschriebenen rechten Winkel und parallel zur Fahrbahn ausgerichtet. Die Folge sind dann immer überhöhte Geschwindigkeitsangaben. Fehlt in der Messakte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten oder ist die Geräteichung erloschen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, welche die Fehler Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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