Geblitzt in der Gem. Osterode a. H., B 243, Leegekurve, Höhe km 22,0, Rtg. Herzberg- Bußgeld verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Göttingen wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten.

Sollten die Überschreitung mehr als 20 km/h betragen droht und ab 26 km/h kommt noch ein Fahrverbot hinzu, selbstverständlich neben einem hohen Bußgeld.

Fahranfängern droht die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem kostenpflichtigen Schulungsseminar.

Doch soweit muss es nicht kommen. Die Fehlerquellen des hier verwendeten Messgerätes vom Typ LEIVTEC XV 3 sind die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer misst wie folgt.

Nach der erkannten Einfahrt eines Fahrzeugs in den Messbereich wird eine große Anzahl von Infrarotimpulsen ausgesandt, am gemessenen Fahrzeug reflektiert und durch einen Empfangssensor am Messgerät registriert. Die gemessene Laufzeit dieser Impulse- halbiert und multipliziert mit der Lichtgeschwindigkeit- ergibt die Entfernung zum Messobjekt. Aus dem Ergebnis von 30 bis 300 einzelnen Teilmessungen ergibt sich die Veränderung der Entfernung zum gemessenen Fahrzeug, daraus leitet sich die Geschwindigkeit ab.

Aber selbst der Hersteller hat im März 2021 eingestehen müssen, dass es Zweifel an den Voraussetzungen eines standardisierten Messverfahrens gibt.

In einer Testreihe wurden zwei verschiedene Leivtec-Geräte in derselben Situation und am selben Fahrzeug genutzt. Das Ergebnis: Es gab deutliche Unterschiede bei der Messung der Geschwindigkeit. Diese lagen bei den Messungen, bei dem das Fahrzeug nicht über die gesamte Messentfernung vom Laser erfasst wurde, außerhalb der Verkehrsfehlergrenze und waren damit zu hoch.

Außerdem hatte sich vorher ergeben, dass bei ca. 50 % aller Messungen eine fehlerhafte Datenverarbeitung vorliegt, die zu ungenauen Messergebnissen führt.

Nunmehr ist aber die Bußgeldstelle in der Pflicht eine ordnungsgemäße Messung nachzuweisen, was bei den offensichtlichen Ungenauigkeiten des Gerätes kaum gelingen kann.

Ein erfahrener Verteidiger wird daher hier die entsprechenden Beweisanträge stellen, um die Unwirksamkeit Ihrer Messung darzustellen.

Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.



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