Geblitzt in der Gemarkung Burgwedel, A 7, km 132,324, Ri. Hannover- Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle der Region Hannover macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h zum Vorwurf? Die Strafen können dann nicht nur teuer werden. Neben einem hohen Bußgeld droht ab 21 km/h zu schnell ein Punkt und bei Vorbelastungen ist schon ab einer Überschreitung um 26 km/ ein Monat Fahrverbot möglich. Aber dies muss nicht hingenommen werden. Denn im Einspruchsverfahren ist hier die Einstellungsquote überdurchschnittlich hoch. Hauptgrund ist die Unzuverlässigkeit des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses misst die Geschwindigkeit mit Hilfe von Laserimpulsen, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Nahende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Gerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für die 75 Meter benötigten Fahrzeit und somit auch eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Jedoch ist die überlange Messstrecke eine der größten Schwächen des Geräts. Denn sie führt zu einer Signalauffächerung und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch bedingte Verfälschung der Messdaten ist so häufig, dass etwa die Hälfte aller Messergebnisse aus diesem Grund falsch sind. Nicht selten befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich. Dann hat das Gerät Schwierigkeiten mit der Zuordnung mit der Folge, dass der Bußgeldstelle kein Nachweis möglich ist, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Der Sensor muss exakt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Ist der Aufbau diesbezüglich nicht genau, werden automatisch überhöhte Geschwindigkeiten angezeigt. Fehlt ein Schulungsnachweis für das eingesetzte Messpersonal oder ist das Auswerteprotokoll nicht vollständig, kann der Verteidiger der Verwertung der Messung widersprechen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung gemachten Fehler nach. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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