Geblitzt in der Gemarkung Hittfeld, K 77, Maschener Straße-Fehler bei der Messung!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Harburg macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zum Vorwurf? Bevor die das drohenden Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot annehmen, lohnt es sich, den Vorgang durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dieser Gerätetyp ist für seine Unzuverlässigkeit berüchtigt und seine Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg eines Einspruchs.

Die Funktionsweise ist einfach erklärt. Laserimpulse erfassen die Straße auf einer Länge von 75 Meter. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zu dem Messgerät zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen ein Bestimmen der für die 75 Meter benötigten Fahrzeit und so ist eine Berechnung der Geschwindigkeit möglich.

Jedoch ist die überlange Messstrecke eine große Schwachstelle des Geräts. Denn sie führt zu einer Signalauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die damit verbundene Verfälschung der Messwerte tritt so häufig auf, dass etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Der Messsensor muss nach den Herstellervorgaben unbedingt im rechten Winkel zur Fahrbahn ausgerichtet werden. Oft geschehen hier aber Ungenauigkeiten und dann führt schon die geringste Abweichung automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Ist mehr als ein Fahrzeug im Messbereich, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. In diesen Fällen ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis mögglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für das Auswertepersonal, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird ein Toleranzwert von mindestens 20 % gewährt oder sogar die Messreihe unverwertbar.

Diese und noch sehr viele andere Fehler, können bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und lässt ein TÜV- zertifiziertes Sachverständigengutachten erstellen. Dieses weist die bei Ihrer Messung gemachten Fehler nach. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch mobil : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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