Geblitzt in der Gemarkung Laatzen, B 6, km 13,681 bis 11,471, Richtungsfahrbahn Hannover- Bußgeld verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle der Region Hannover macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zum Vorwurf? Dann kann dieser Verstoß teuere Folgen haben und ab 21 km/h Überschreitung ist ein Punkt sicher und ab 31 km/h ein Monat Fahrverbot möglich. Aber soweit muss es nicht kommen. Denn aufgestellt ist hier Einseitensensor des Typs ESO 3.0 oder sein fast baugleicher Nachfolger ESO 8.0. Dessen Schwachpunkte und Fehlerquellen liefern die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieses Messsystem verfügt über einen charakteristischen Messbalken, auf welchem sich fünf Messsensoren befinden. Diese registrieren die von den ankommenden Fahrzeugen verursachten Helligkeitsunterschiede. Dies ermöglicht eine Weg- Zeit- Messung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber bei diesem Messprinzip können schon einfachste Lichtreflexe, wie etwa der Schatten des eigenen oder fremden Fahrzeugs, die Messung negativ beeinflussen. Weil bei vielen Autos das LED-Licht mehrere Hundert Mal pro Sekunden an- und ausgeschaltet wird (sogenanntes gepulstes Licht), kann die exakte Bestimmung des Umrisses bei Dunkelheit beeinträchtigt und die ermittelte Geschwindigkeit falsch bestimmt werden. Der Messsensor muss genau im rechten Winkel zur Fahrbahn justiert werden. Oft geschieht dies beim Aufbau aber nicht exakt genug, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Dieser Blitzer hat bei dichtem Verkehr und Überholmanövern Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Ist die Geräteeichung erloschen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Findet sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, kann Ihr Verteidiger ein Beweisverwertungsverbot geltend machen.

Dies ist nur eine sehr kleine Auwahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge betreut pro Jahr bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema