Geblitzt in der Gemarkung Ramelsloh, A 7, km 21,0, FR Hamburg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Harburg wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h überschritten?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden.

Bei einer Überschreitung um 21 km/h droht ein Bußgeld von 115 € sowie ein Punkt, bei 26 km/h sind es ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und schon 180 €. 

Aber geblitzt wird hier immer noch mit einem Messgerät des Typs LEIVTEC XV3.

Dessen schon immer von Privatgutachtern nachgewiesene Schwächen sind nun auch gerichtlich anerkannt.

So haben unter anderem das Amtsgericht Landstuhl, das Amtsgericht Bad Saulgau und das Amtsgericht Walsrode Bußgeldverfahren wegen Zweifel an der Zuverlässigkeit des Leivtec XV3 eingestellt. Das Oberlandesgericht Oldenburg hat vor kurzem  beschlossen, Bußgeldverfahren bei Messungen mit Leivtec XV3 komplett einzustellen, da "unzulässige Messwertabweichungen" bei dem Messgerät nicht ausgeschlossen werden können.

Die Physikalisch- Technische Bundesanstalt kam in einem im September 2021 vorgestellten Gutachten zu dem Schluss, unzulässige Abweichungen treten bei einer Rechtsmessung auf, wenn das Messgerät aus Fahrersicht am linken Fahrbahnrad platziert ist, wenn das Nummernschild im Messung-Start-Bild nicht vollständig im Messfeldrahmen ist und wenn die Länge der Messstrecke weniger als 12,2 m beträgt.

Schon dieses allein zeigt die großen Erfolgschancen eines Einspruchs.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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