Geblitzt in Dessau-Roßlau, Stadt Dessau-Roßlau Roßlau , Mildensee, BAB 9, km 69,3, Ri. München- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

  • 3 Minuten Lesezeit

Laut Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle Magdeburg sollen Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h überschritten haben? Dann kann der entsprechende Bußgeldbescheid erhebliche Strafen beinhalten. Schon ab 21 km/h zuviel droht ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot. Für Pendler und Berufskraftfahrer kann dieses existenzbedrohend sein.

Jedoch muss es soweit nicht kommen. Das hier verwendete Lasermessgerät PoliscanSpeed ist mit seinen Fehlern die sichere Gewähr, dass der Einspruch gegen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot Erfolg haben wird.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Die Messung erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, diese sendet dabei kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden. Hierdurch kann auch die benötigte Zeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und mit Hilfe dieser Daten die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Durch fehlerhafte Rückstreusignale kann es aber geschehen, dass die Fahrzeit und damit die Geschwindigkeit falsch bestimmt wird. Bei etwa der Hälfte aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Dieser Serienfehler kann bei Ihrer Geschwindigkeitsbestimmung auch aufgetreten sein. 

Von besonderer Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die richtige Einstellung des Scanwinkles, welcher anhand des Abstandes des Gerätes zum Fahrbahnrand ermittelt wird Hier geschehen durch die Unkenntnis und Nachlässigkeit der Beamten die meisten Fehler. Sogenannte "Schrägfahrten" haben aber automatisch zu hohe Geschwindigkeitsangaben zur Folge. 

Der Hersteller fordert daher eine Schulung der Messbeamten an seinem Gerät. Ist ein solcher Nachweis nicht in der Akte ist das Verfahren einzustellen.

Bei Kolonnenfahrten, Überholmanövern und ähnlichen unübersichtlichen Verkehrssituationen treten Zuordnungsprobleme auf. Dann ist nicht mehr feststellbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Ist die Eichung des Blitzers abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert. Durch die Nichteinhaltung der Wartungsintervalle ist der Fehler auch nicht selten.

Diese und noch viele andere Ungenauigkeiten könne bei der Analyse Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher von einem technischen  Sachverständigen ein Gutachten für Ihre Messung anfertigen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Dessen Kosten sowie die gesamten Verfahrenskosten werden von Ihrer Rechtsschutzversicherung übernommen.

In dem Gutachten werden die gefundenen Fehler benannt und deren negative Auswirkung auf Ihre Messung begründet. Durch die Einarbeitung in einen Beweisantrag wird das Amtsgericht von der Ungenauigkeit Ihrer Messung überzeugt. Es folgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung Ihres Verfahrens. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot können nicht mehr ausgesprochen werden.

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema