Geblitzt in Dortmund, auf der BAB 45, bei km 9,35, Fahrtrichtung Oberhausen / Hannover- Rat vom Fachanwalt!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Bußgeldstelle des Rheinisch- Bergischen Kreises wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h vor? Zwar können die Folgen ein hohes Bußgeld, Punkte und ein Fahrverbot sein, jedoch kann Ihnen dies ein erfahrener Verteidiger ersparen. Das Hauptargument bei der Begründung Ihres Einspruchs sind dann die Schwächen des hier aufgebauten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed.

Dieses ist seit fast zwanzig Jahren im Einsatz und gilt noch als standardisiertes Messverfahren. Doch von Anfang an, haben  Gerichtsverfahren und  Testreihen die Fehleranfälligkeit des Geräts nachgewiesen. 

Das Messprinzip ist einfach erklärt. Laserimpulse tasten die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern im rechten Winkel ab. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die dadurch ermöglichte Weg- Zeit- Messung hat die gefahrene Geschwindigkeit zum Ergebnis.

Aber die Länge der Messstrecke führt zu einer Impulsauffächerung und damit Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die dadurch entstehende Verfälschung der Berechnung führt dazu, dass bei etwa der Hälfte aller Messungen falsche Geschwindigkeiten angezeigt werden. Oft ist der Messwinkel nicht exakt genug eingestellt, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitswerten führt. Werden mehrere Fahrzeuge vom Blitzer erfasst, ist nicht sicher nachweisbar, bei welchem die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, wird die Messung verworfen. Dies geschieht auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht der Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema