Geblitzt in Duisburg, auf der A 42, FR Kamp-Lintfort, bei km 8,351- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Duisburg wirf Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor? Bevor Sie die drohenden Strafen akzeptieren, lohnt es sich, den Vorgang durch einen spezialisierten Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn wegen der Unzuverlässigkeit des hier verwendeten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed liegt die Einstellungsquote im Einspruchsverfahren sehr weit über dem üblichen Durchschnitt.

Schon die Funktionsweise ist fehlerbehaftet. Der Blitzer sendet dabei Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Die ankommenden Fahrzeuge reflektieren diese Signale und senden sie zu dem Messsensor zurück. Dadurch ist ein Bestimmen der für die Strecke benötigten Fahrzeit möglich und dann wird mittels einer Weg- Zeit- Berechnung die Geschwindigkeit festgestellt.

Aber eine Strecke von 75 Meter ist für ein Blitzergerät ungewöhnlich lang. Dadurch kommt es zu einer Auffächerung der ausgesandten Signale und damit auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Die hierdurch auftretende Datenverfälschung ist so häufig, dass schon aus diesem Grund etwa jede zweite Messung falsche Ergebnisse liefert. Der Messsensor muss unbedingt im rechten Winkel zur Straße ausgerichtet werden. Oft ist aber die Justierung beim Aufbau nicht exakt genug, was immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen zur Folge hat. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet, treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Dann ist nicht sicher nachweisbar, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Vorgeschrieben ist eine Schulung der Messbeamten vor dem ersten Einsatz. Häufig fehlt ein entsprechender Nachweis in der Akte, was die Messung unverwertbar macht. Ist die Geräteeichung erloschen, wird die gesamte Messreihe verworfen oder ein sehr hoher Toleranzbereich gewährt.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messprotokolle gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, auch für die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy, 01792346907, möglich.


Foto(s): andreas junge

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