Geblitzt in Felsberg, auf der BAB 7, bei km 327,600, Richtung Kassel- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel wirft Ihnen vor, Sie hätten an dieser Messstelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 100 km/h überschritten?

Falls Sie sich nicht wehren, kann der drohende Bußgeldbescheid teuer und unangenehm werden. Schon ab 21 km/h zuviel kommt ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot in Betracht. Diese steigert sich zusammen mit dem Bußgeld, je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung. Für Fahranfänger und Wiederholungstäter kommen noch Sonderstrafen in Betracht.

Allerdings kann Ihnen hier ein erfahrener Verteidiger dass drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen. 

Als Blitzer wird hier ein Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed verwandt. Dieses ist von Anfang an der harschen Kritik durch die Fachgerichte ausgesetzt.

Bei etwa der Hälfte aller Messungen liegen verzerrte Rückstrahlsignale vor, die zu falschen Messergebnissen führen.

Über 50 % aller Geschwindigkeitsangaben beruhen auf Werten, die außerhalb des zugelassen Geschwindigkeitsbereichs gewonnen wurden. Dies stellt einen schweren Verstoß gegen die Gerätezulassung dar und kann zu einem Beweiserhebungsverbot führen.

Ist der Scanwinkel nicht richtig eingestellt, kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Der Blitzer hat Zuordungsschwierigkeiten bei Überholvorgängen und Kolonnenfahrten. In diesen Fällen ist bei einer Überprüfung nicht immer der Nachweis möglich, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Fehlt in der Messakte der Nachweis, dass die Beamten an dem Gerät geschult wurden, wird die Verwertbarkeit der Messung schon aus diesem Grund verneint.

Oft ist die Geräteeichung abgelaufen, dann wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihre Messung ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr etwa 1000 Verfahren, von denen er überproportional viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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