Geblitzt in Flensburg, auf der B 199, Brücke Ochsenweg- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Flensburg wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h überschritten?

Dann sind die Erfolgsaussichten eines Einspruchs sehr gut, denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed. Dessen gerichtsbekannte Fehlerquellen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Ankommende Fahrzeuge reflektieren die vom Gerät ausgesandten Laserimpulse. Mittels der daraus gewonnenen Daten kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und letztendlich die Geschwindigkeit berechnet werden. Die Kamera wird ausgelöst, sobald die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten ist.

Auf längere Entfernung kommt es aber hinsichtlich der ausgestrahlten Impulse zu einer sogenannten Strahlenausweitung. Diese führt bei etwa jeder zweiten Messung zu einer fehlerhaften Datenerfassung und damit zu Geschwindigkeitsangaben, welche mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit nicht übereinstimmen. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler aufgetreten sein!

Der eigentliche Messvorgang und das Auslösen der Kamera erfolgen zeitversetzt. Daher kann es bei einem hohen Verkehrsaufkommen, besonders bei Kolonnenfahrten, zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen.Dann wird die gemessene Geschwindigkeit nicht dem tatsächlich gemessenen Fahrzeug zugeordnet. Selbst der Gerätehersteller hat dieses  als Annullierungsgrund anerkannt.

Der Scanwinkel ist das Verhältnis zur vorhandenen Fahrbahnneigung. Oft ist dieser nicht genau genug eingestellt.  Jedoch führt schon eine Abweichung von einem Grad zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. 

Mehr als 50 % aller Messungen beruhen auf Daten, die außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen werden. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen. 

Eine verwertbare Messung liegt ebenfalls nur vor, wenn das Gerät zum Zeitpunkt der Messung eine gültige Eichung aufwies. Fehlt eine solche ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Gleiches gilt, wenn in der Messakte nicht ordnungsgemäß dokumentiert ist, dass die auswertenden Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge nimmt daher Akteneinsicht und holt danach für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem Amtsgericht Flensburg nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel sowie Cottbus. Die örtliche Entfernung zu Flensburg ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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