Geblitzt in Flensburg- Fördestr.- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Bußgeldstelle der Stadt Flensburg erhalten, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben sollen.

Dann folgt, egal was Sie als juristischer Laie hier vortragen, in drei bis sechs Wochen der entsprechende Bußgeldbescheid. 

Dessen Strafen können hoch sein. Neben dem Bußgeld wird bei einer Überschreitung um mehr als 20 km/h ein Punkt und ab 31 km/h ein Monat Fahrverbot ausgesprochen. Wiederholungstäter müssen schon ab 26 km/h den Führerschein abgeben. Fahranfängern droht zusätzlich zumindest die Verlängerung der Probezeit und die zwangsweise Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar.

Allerdings sind die Chancen für einen erfolgreichen Einspruch bei dieser Messstelle sehr gut.

Gemessen wird hier mit einem der am meisten verwendeten aber auch fehlerbeladensten Blitzer Deutschlands, einem Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed.

Dieser sendet ununterbrochen Laserimpulse aus, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt werden. Mittel der hieraus gewonnenen Werte kann die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt und letztendlich die Geschwindigkeit berechnet werden. Ist der Genzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Jedoch haben zahllose Tests nachgewiesen, dass die auftretende Strahlenaufweitung zu einer fehlerhaften Datenverarbeitung führt. Etwa die Hälfte aller Messungen haben deswegen eine nicht zutreffende Geschwindigkeitsangabe als Ergebnis. Dieser Serienfehler kann natürlich auch bei Ihrer Messung aufgetreten sein.

Aber auch beim Aufbau des Gerätes passieren häufig gravierende Ungenauigkeiten. So muss unbedingt der Scanwinkel genau auf die Fahrbahnneigung justiert werden. Dieses ist aber sehr oft nicht der Fall, obwohl schon kleinste Abweichungen zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führen.

Ferner hat dieser Blitzer Zuordnungsschwierigkeiten bei unübersichtlichen Verkehrssituationen. Signifikant sind diese bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern. Dann kann bei einer gerichtlichen Überprüfung nicht mehr rekonstruiert werden, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Findet sich in der Akte kein Nachweis, dass die eingesetzten Messbeamten an dem Gerät geschult wurden, kann die Messung ebenfalls nicht als genau gewertet werden.

Nicht selten ist die Eichung des Gerätes abgelaufen. In solchen Fällen wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Dies ist nur eine kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. 

Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Dessen Gutachten benennt die gefundenen Fehler und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Diese sitzt in Berlin, Kiel sowie Cottbus. Die örtliche Entfernung zu Flensburg ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keinerlei Verpflichtung. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): Andreas junge

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