Geblitzt in Flensburg, Nordstraße, 150 m hinter Brücke Bismarckstraße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sie sollen hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten haben und erhielten deswegen einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle Flensburg? Dann sind folgende Sanktionen möglich.

Nach dem neuen Bußgeldkatalog drohen schon ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h ein Punkt und ein Bußgeld von 115 €. Ab 26 km/h sind es 180 €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot, ab 31 km/h drohen 260 €, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Diese steigert sich jeweils bei den nächsten 5 km/h bis zu einer Maximalstrafe von 800 €, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot, wenn die Überschreitung mehr als 70 km/h betrug.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. 

Nach der Statistik ist jeder Bußgeldbescheid angreifbar und an dieser Messstelle sind es die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die den Erfolg Ihres Einspruchs garantieren.

Dieser Blitzer ist seit seiner Einführung heftiger Kritik durch die Fachgerichte ausgesetzt. Trotz des erfolgten Austauschs der kompletten Software, sind die grundlegenden Schwächen bei der Messwertbildung immer noch vorhanden.

Diese kommt folgendermaßen zustande. Das Gerät sendet Laserstrahlen im Infrarotbereich aus, 158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Ausweitung auf 45 mal 140 Zentimeter auf 75 Meter. Fährt in die Strahlenaufweitung ein Fahrzeug hinein, startet eine Laser- Puls- Laufzeit-Messung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich daraus, dass die Lichtimpulse vom Fahrzeug reflektiert und zurückgesandt werden. Hieraus ergibt sich ein dreidimensionales Bild. Dieses wird in einem kartesischen System erfasst und mit einer Regressionsgeraden versehen, aus der sich letztlich die Geschwindigkeit ergibt. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Die Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung des Impulsstrahls. Der hierdurch entstehende Signalkegel führt zu verzerrten Rückstrahlsignalen und damit einer fehlerhaften Datenverarbeitung. Hierdurch verfälscht sich naturgemäß die Geschwindigkeitsbestimmung. Bei etwa 50% aller Messungen stimmt die Geschwindigkeitsangabe nicht mit der tatsächlich gefahrenen überein. Auch bei in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Vom Hersteller sind zwei Annullierungsgründe vorgegeben.Dieses soll geschehen, wenn kein Lichtbild erstellt wurde, so bei Verdeckungsfällen oder aus fototechnischen Gründen, bei denen der Blitzer bei hohen Fallzahlen wegen Überlastung nicht mehr Schritt halten kann.  Zum anderen wird die Gesamtmessung annulliert, wenn messtechnische Gründe vorliegen, etwa die 10-Meter-Strecke nicht erreicht wurde. Dieses erfolgt aber nicht immer und solche nicht verwertbaren Messungen waren schon Ursachen für (unwirksame) Bußgeldbescheide.

Das Gerät hat außerdem Zuordnungsschwierigkeiten bei Kolonnenfahrten, Überholvorgängen und entgegenkommenden Fahrzeugen. In solchen Situationen ist es nicht immer nachweisbar, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Ein Algorithmus sorgt dafür, dass Messdaten, welche außerhalb des Messfeldes erhoben werden, herausgefiltert werden. Namentlich beträgt das Messfeld, innerhalb dessen die erhobenen Rohdaten verwertet werden dürfen 50-20 Meter zwischen Fahrzeug und Gerät. Allerdings wird bei etwa 53 % aller Messungen dieser Mindestabstand unterschritten. Dieses bietet der Verteidigung zusätzliche Angriffspunkte, um die Ungenauigkeit der Messung nachzuweisen.

Das maßgebliche Beweismittel, das Tatfoto mit Auswerterahmen, wird nicht durch das Messgerät bzw. die Messsoftware selbst generiert, sondern durch die Auswertesoftware („TUFF-Viewer“). Diese Auswertesoftware ist jedoch nicht Bestandteil der Gerätezulassung und somit weder geprüft noch geeicht. Damit gibt es keinen Anscheinsbeweis, dass dieses Gerät immer einwandfrei arbeitet.

Ein sehr häufiger Anwendungsfehler ist die falsche Einstellung des Scanwinkels. Sogenannte "Schrägmessungen" bringen aber immer erhebliche Messfehler zu Lasten des Betroffenen mit sich. Schon die Abweichung um ein Grad führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Um dieses zu vermeiden, verlangt der Hersteller ausdrücklich eine Fortbildung der Messbeamten am Gerät. Fehlt ein entsprechendes Zertifikat in der Akte, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Oft ist auch die Eichung des Gerätes abgelaufen. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele mit einer Einstellung oder einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Ihren Hauptsitz in Berlin sowie Niederlassungen in Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung zu Flensburg ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei und begründet keine Verpflichtung. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

Foto(s): andreas junge

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