Geblitzt in Flensburg, Richard- Wagner- Straße, Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 2 Minuten Lesezeit

Ihnen wird in einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle der Stadt Flensburg vorgeworfen, Sie hätten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 30 km/h überschritten?

Dann bestehen sehr gute Chancen, der drohenden Strafe zu entgehen.

Geblitzt wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed. Dieser Blitzer der Firma Vitronic ist ständig Gegenstand gerichtlich angeordneter Testreihen.

Beispiele für erkannte Fehlerquellen gibt es viele.

So führt eine fehlerhafte Datenverarbeitung bei jeder zweiten Messung zu unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben. Auch bei in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Oft ist der Scanwinkel nicht genau justiert. Schon bei der Abweichung um ein Grad kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Ab 5 Grad muss die Messung sogar annulliert werden.

Bei einem sehr großen Verkehrsaufkommen treten Zuordnungsprobleme auf. Im Einspruchsverfahren ist der Bußgeldstelle dann kein Nachweis möglich, dass die behauptete Geschwindigkeit tatsächlich von dem abgebildeten Fahrzeug gefahren wurde.

Die für die Messung relevanten Werte werden bei über 50 % aller Messvorgänge außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dies kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Der Hersteller fordert in seiner Bedienungsanleitung ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals an dem Gerät. Ist eine solche in der Messakte nicht dokumentiert, liegt keine ordnungsgemäße und damit verwertbare Messung vor.

Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, muss die gesamte Messreihe verworfen und der Beschuldigte freigesprochen werden.

Diese kleine  Auswahl verdeutlicht welche Fehler bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden können.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für jeden Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben. 

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema