Geblitzt in Frankfurt am Main, Schwanheimer Brücke, Höhe Abfahrt Schwanheim, FR Flughafen- Hilfe vom Fachanwalt!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h überschritten?

Dann folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldsteller der Stadt Frankfurt am Main  innerhalb der nächsten drei bis sechs Wochen der Bußgeldbescheid.

Doch hier lohnt sich die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers, um das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot zu verhindern.

 Gemessen wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed. Dieses ist zwar als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Zahlreiche und umfangreiche gerichtlich angeordnete Testreihen haben aber die Fehleranfälligkeit dieses Blitzers nachgewiesen.

Dessen Messsystem ist einfach erklärt. Auf eine Länge von 75 Metern werden Laserimpulse ausgestrahlt. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die hieraus gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der für die Messstrecke benötigten Fahrzeit und letztendlich die Berechnung der Geschwindigkeit. Ist der eingegebene Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Naturgemäß kommt es aber zu einer Aufweitung der Impulsstrahlung. Der dadurch entstehende Strahlenkegel führt bei mindestens jeder zweiten Messung zu verzerrten Rücktstrahlsignale und somit zu unzutreffenden Geschwindigkeitsangaben. Dieser nachgewiesene Serienfehler kann auch bei Ihrer Messung aufgetreten sein.

Über 50 % aller Messdaten werden außerhalb des zugelassenen Messbereichs gewonnen. Dieser massive Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben.

Gerichtlich bekannt sind die Zuordnungsprobleme dieses Blitzers. Bei einem hohen Verkehrsaufkommen (etwa Kolonnenfahrten oder Überholmanövern) ist der Bußgeldstelle oft kein überprüfbarer Nachweis möglich, dass tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Häufig ist der Scanwinkel nicht genau eingestellt. Dabei führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Findet sich in der Akte kein Zertifikat, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, wird die Messung aus diesem Grund verworfen.

Sollte die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat Niederlassungen in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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