Geblitzt in Gersweiler, A 620, Höhe Gersweiler Brücke, Rtg. Saarlouis- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der hier geltenden Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h vorgeworfen? Die Folgen können unter Umständen ein hohes Bußgeld und mehrere Monate Fahrverbot sein. Schon aus diesem Grund lohnt es sich, einen erfahrenen Verteidiger zu beauftragen. Außerdem sind bei dieser Messstelle die Erfolgschancen eines Einspruchs sehr gut, kommt doch hier ein mobiles Lasermessgerät des Typs Poliscan FM1 zum Einsatz. Dessen Schwächen und Unzulänglichkeiten wurden in zahlreichen Gerichtsverfahren nachgewiesen.

So führt eine fehlerhafte Datenverarbeitung dazu, dass bei mindestens jeder zweiten Messung falsche Geschwindigkeitswerte berechnet werden. Ist der Messwinkel falsch eingestellt, kommt es automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Oft werden mehrere Fahrzeuge zeitgleich erfasst. Dann ist nicht sicher nachweisbar, bei welchem die angegebene Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist die Geräteeichung abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert oder zumindest ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Fehlt in der Akte ein zertifizierter Nachweis, dass die Messbeamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, darf die Messung ebenfalls nicht verwertet werden.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Falls Sie noch keine Rechtsschutzversicherung haben, ist dies hier unproblematisch. Denn bei Bußgeldsachen gilt die Besonderheit, dass einige Anbieter Rechtsschutz auch für bis zu 3 Monate rückwirkend anbieten. Gute Rechtsanwälte, die sich auf die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitensachen spezialisiert haben, können hierzu unverbindlich Hinweise geben.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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