Geblitzt in Glücksburg, Flensburger Straße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten?

Dann folgt dem Anhörungsbogen zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid.

Schon ab 20 km/h zuviel droht ein Punkt und ab 27 km/h ist ein Monat Fahrverbot möglich, ab 31 km/h sicher.

Allerdings kann Ihnen dies die Beauftragung eines erfahrenen Verteidigers ersparen.

Geblitzt wird hier nämlich mit einem Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed. Dessen Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Bei diesem Blitzer beruhen etwa die Hälfte aller Geschwindigkeitsangaben auf einer fehlerhaften Datenverarbeitung und sind dementsprechend ungenau. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler aufgetreten sein.

Insbesondere bei einem hohen Verkehrsaufkommen treten außerdem Zuordnungsschwierigkeiten auf. Dann ist nicht nachvollziehbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Ist der Scanwinkel falsch eingestellt, kommt es zu sogenannten Schrägmessungen, deren Ergebnis automatisch eine zu hohe Geschwindigkeitsangabe ist. Dieser Aufbaufehler führt sehr häufig zu einer Verfahrenseinstellung.

Sollte es an einer ordnungsgemäß dokumentierten Schulung der Beamten an diesem Gerätetyp fehlen, hält die Messung einer gerichtlichen Überprüfung ebenfalls nicht Stand und wird verworfen.

Die gesamte Messreihe wird annulliert und der Betroffene freigesprochen, wenn die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Gerätes abgelaufen ist.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Messdaten gewonnen werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt zur Überprüfung  Ihrer Messung ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem Amtsgericht Flensburg nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese sitzt in Berlin, Kiel und Cottbus. Die örtliche Entfernung ist aber kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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