Geblitzt in Großsolt, Bistofter Straße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

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Sie sollen hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h überschritten haben?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer werden.

Ab einer Überschreitung von mehr als 20 km/h wird ein Punkt vergeben und ab 26 km/h  ist ein Monat Fahrverbot möglich.

Fahranfänger müssen mit einer Verlängerung der Probezeit und der zwangsweisen Teilnahme an einem kostenpflichtigen Aufbauseminar rechnen.

Doch soweit muss es nicht kommen. Fast jeder Bußgeldbescheid ist angreifbar und hier sind es besonders die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed, die Ihrem Einspruch zum Erfolg verhelfen.

Seit seiner ersten Anwendung ist er der Kritik durch die Gerichte ausgesetzt. Entsprechend angeordnete Testreihen haben unter anderem folgende Fehler als ständig wiederkehrend bestätigt.

Bei mindestens jeder zweiten Messung führt eine fehlerhafte Datenverarbeitung zu ungenauen und nicht mit der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeit übereinstimmenden Angaben. Dieser Serienfehler kann auch in Ihrem Fall aufgetreten sein.

Berüchtigt sind die Zuordnungsprobleme dieses Blitzers. Besonders bei Überholvorgängen und Kolonnenfahrten ist das Fahrzeug auf dem Foto, nicht dasjenige, welches gemessen wurde. 

Häufig wird der Sanwinkel nicht richtig eingestellt. Dass Justierung soll aber gerade die Einstellung auf die vorhandene Fahrbahnneigung sicherstellen. Weicht diese nur um ein Grad ab, wird automatisch eine zu hohe Geschwindigkeit angezeigt. Ab 5 Grad ist die Messung von vornherein zu verwerfen.

Fehlt in der Akte ein Zertifikat, dass  die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden, kann die Messung keine Grundlage für einen rechtmäßigen Bußgeldbescheid sein.

Sollte die Geräteeichung abgelaufen oder ungültig sein, wird die gesamte Messung verworfen und der Betroffene freigesprochen.

Schon diese kleine Auswahl zeigt, welche Möglichkeiten der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung dem hier zuständigen Amtsgericht Flensburg nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.





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