Geblitzt in Hagen, auf der BAB 45, km 30.180 – 30.210, Fahrtrichtung Frankfurt- Bußgeld verhindern!

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Die Bußgeldstelle Hagen wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor? Dann ist es aussichtsreich den drohenden Strafen durch einen Einspruch zu entgehen. Denn das hier aufgebaute Blitzersystem des Typs Trafistar S 330 ist für seine Unzuverlässigkeit berüchtigt. Mit Hilfe eines spezialisierten Verteidigers können Sie die bei Ihrer Messung gemachten Fehler zur Einstellung des Verfahrens  nutzen.

Dieses Messsystem ermittelt die Geschwindigkeit mit Hilfe in der Fahrbahn verlegter Kontakte (Piezosensoren).  Diese befinden sich jeweils im Abstand von einem Meter. Sie registrieren  den Druck, welcher von den überfahrenden Fahrzeugen ausgelöst wird. Mittels der daraus gewonnen Daten kann die Fahrzeit für die Messstrecke und letztlich die Geschwindigkeit berechnet werden . Anschließend wird bei Überschreitung eines eingestellten Geschwindigkeitsgrenzwertes diese Geschwindigkeit zusammen mit anderen Daten, insbesondere dem Datum, der Uhrzeit und der befahrenen Spur in einem Beweisfoto, das die zugehörige Verkehrssituation abbildet, dokumentiert. 

Allerdings sind für die Exaktheit der Messmethode spezielle Voraussetzungen nötig.

Sehr wichtig ist  der Zustand des Messstellenbereichs. Der dortige Fahrbahnbelag muss sich in einem homogenen, ebenen und unbeschädigten Zustand befinden. Spurrillen in Fahrtrichtung dürfen bei der eichamtlichen Erstprüfung über die Sensorlänge höchstens eine Tiefe von 1,5 cm aufweisen. Der Zustand der hiesigen Messstelle erfüllt regelmäßig  diese Voraussetzungen nicht. Der dichte Verkehr und die Witterung nutzen den Belag naturgemäß stark ab und verhindern so eine exakte Datenanalyse. Oft sind hier die Induktionsschleifen durch den starken Verkehr und Erschütterungen beschädigt. Schon kleinste Risse und Verschiebungen führen aber zu Differenzen von bis zu 30 km/h. In diesem Fall kann daher gar keine exakte und nachprüfbare Bestimmung der Geschwindigkeit vorliegen. Auch Überholvorgänge sind sehr fehlerträchtig. Grund hierfür ist, dass das Messgerät nicht zwischen verschiedenen Fahrzeuge unterscheidet. Während das erste Fahrzeug beispielsweise den ersten Sensor überquert, kann das zweite Auto den letzten durchfahren. Dieser Blitzer  unterscheidet aber nicht zwischen mehreren Fahrzeugen. Oft fehlt auch ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten oder mangels fristgerechter Wartung ist die Geräteeichung abgelaufen. In all diesen Fällen kann Ihr Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Daher überprüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt für Ihren Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Damit werden die bei der Messung aufgetretenen Fehler nachgewiesen.

Es erfolgt ein Freispruch oder zumindest die Einstellung des Verfahrens. Ein Bußgeld, Punkte im Fahreignungsregister  in Flensburg oder ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, auch für die  Beauftragung des Gutachters.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Junge an.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907, möglich.


Foto(s): Andreas Junge

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