Geblitzt in Halle Saale, Eisl. Chaussee, H. Rennbahnring, FR B 80- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen erhalten, weil Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 Km/h vorgeworfen wird? Dann droht Ihnen zwar möglicherweise ein hohes Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot, ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen dies ersparen. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen Schwächen und Fehlerquellen sind dann die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Der Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche die Straße auf einer Länge von 75 Metern abtasten. Von den ankommenden Fahrzeugen reflketiert und zurückgesandt, liefern diese dem Gerät Daten, die eine Ort- Zeit- Berechnung ermöglichen. Deren Ergebnis soll dann die gefahrene Geschwindigkeit sein.

Aber schon die Länge der Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung und damit Verzerrung der empfangenen Daten. Allein aus diesem Grund werden auf der Hälfte aller Bescheide falsche Geschwindigkeiten angegeben. Der Blitzer bezieht in einem Teil der Messungen Werte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Damit arbeitet es nicht nach den Vorgaben der Gerätezulassung und ist schon daher kein standardisiertes Messverfahren mehr. Werden mehrere Fahrzeuge gleichzeitig vom Gerät erfasst, etwa bei dichtem Verkehr oder Überholmanövern, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem die gefahrene Geschwindigkeit gemessen wurde. Der Sensor muss in einem rechten Winkel zur Fahrbahn aufgestellt werden. Oft geschieht dies nicht mit der nötigen Genauigkeit, was automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führt. Werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten, ist die Geräteeichung abgelaufen. Dann muss die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich gewährt werden.

Diese Aufzählung ist bei weitem nicht abschliessend, zeigt aber, welche Möglichkeiten hier der Verteidigung zur Verfügung stehen.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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