Geblitzt in Hamburg, BAB 7, km 167.2, Höhe AS Hamburg Heimfeld, i.R. Norden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sind an dieser Messstelle geblitzt worden und in einem Anhörungsbogen wird Ihnen vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten.

Dann kann der zeitnah folgende Bußgeldbescheid ab einer Überschreitung um 21 km/h einen Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot verhängen.

Doch soweit muss es nicht kommen. Verwendet wird hier ein Lasermessgerät vom Typ PoliscanSpeed. Dessen Schwächen sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Messung erfolgt auf der Basis einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von horizontal ausgestrahlten Laserimpulsen erfasst. Diese tasten einen einen Fahrbahnreich von 10m- 70 m vor dem Blitzer in einem Scanwinkel von 45 Grad  ab. Die Entfernung wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Blitzer ausgesandt und von den ankommenden Fahrzeugen zurückgestrahlt werden. Mittels der daraus gewonnenen Werte wird dann die Geschwindigkeit berechnet.

Jedoch führen bei mindestens jeder zweiten Messung verzerrte Rückstrahlsignale zu verfälschten Messergebnissen.

Auch werden bei über 50 % aller Vorgänge die Daten außerhalb des zugelassenen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann zu einem Beweiserhebungsverbot führen.

Sehr oft ist der Scanwinkel ungenau eingestellt, was zu sogenannten "Schrägmessungen" führt. Das Ergebnis sind überhöhte Geschwindigkeitsangaben.

Das Gerät kann bei unübersichtlichen Verkehrssituationen die Messwerte nicht immer korrekt zuordnen. Dann misslingt der Bussgeldstelle der notwendige Nachweis, dass die angegebene Geschwindigkeit tatsächlich von dem abgebildeten Fahrzeug gefahren wurde.

Ist in der Akte kein Nachweis, dass die Messbeamten an dem Gerät geschult wurden, darf die Messung nicht verwertet werden.

Sollte die Eichung des Gerätes abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle kann noch eine Vielzahl anderer Fehler gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Junge hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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