Geblitzt in Hamburg, Curslacker, Neuer Deich Nr. 62, i. R. A25- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

  • 3 Minuten Lesezeit

Seit Mitte 2020 steht an dieser Messstelle regelmäßig ein Blitzeranhänger. Sind Sie von diesem geblitzt worden, folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Hamburg innerhalb von vier bis sechs Wochen der entsprechende Bußgeldbescheid.

Dieser wird bei einer Überschreitung um 21 km/ der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften neben dem Bußgeld einen Punkt und schon ab 26 km/h einen Monat Fahrverbot aussprechen. Fahranfänger müssen mit einer Verlängerung der Probezeit und der zwangsweisen Teilnahme an Aufbauseminaren rechnen.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen bei dieser Messstelle diese Strafen ersparen. Denn die Schwachpunkte des hier verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed sind die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Die Geschwindigkeitsbestimmung kommt folgendermaßen zu Stande. Der Erfassungsbereich des Blitzers beträgt 10 bis 75 m. Er sendet Laserstrahlen im Infrarotbereich aus (158 Strahlen mit einer Wiederholrate von 100/s und mit einer Ausweitung auf 45 mal 140 cm auf 75m). Sobald ein Fahrzeug in diese Strahlenaufweitung hineinfährt, startet eine Laser- Puls- Laufzeit- Messung. Die dabei ermittelte Objektkontur ergibt sich aus den reflektierten Lichtimpulsen, welche von dem Messgerät verarbeitet und gespeichert werden. Gleichzeitig wird die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke ermittelt und hieraus die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Allerdings haben zahlreiche Testserien ergeben, dass bei mindestens jeder zweiten Messung eine fehlerhafte Geschwindigkeitsberechnung aufgrund einer fehlerhaften Datenverarbeitung erfolgt. Auch bei Ihrer Messung ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen.

Gleichfalls werden bei über 50 % aller Messungen die Werte außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweisverwertungsverbot zur Folge haben. Dann ist die gesamte Messung ungültig.

Von größter Bedeutung für eine exakte Geschwindigkeitsbestimmung ist die genaue Justierung des Scanwinkels. Hier geschehen sehr oft Fehler durch die eingesetzten Messbeamten. Schon die Abweichung um ein Grad hat aber automatisch eine überhöhte Geschwindigkeitsangabe zur Folge.

Um diese und andere Fehler zu vermeiden, fordert der Gerätehersteller ausdrücklicheine Schulung der Polizisten am Gerät. Ist eine solche in der Akte nicht belegt, kann der Messvorgang keine wirksame Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Der Blitzer hat bei unübersichtlichen Verkehrssituationen Schwierigkeiten die gemessenen Werte exakt einem Fahrzeug zuzuordnen. Dann ist es nicht ausgeschlossen, dass die konkrete Geschwindigkeitsangabe ein anderes Fahrzeug betrifft.

Sind die Wartungsintervalle nicht regelmäßig eingehalten, kann das Ergebnis eine abgelaufene Geräteeichung sein. Dann ist die gesamte Messreihe zu annullieren und der Betroffene freizusprechen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Die örtliche Entfernung zu seinem Berliner Büro ist für die Verteidigung unerheblich.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.



Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema