Geblitzt in Hamburg, Kieler Straße 221, Rtg. Stellingen- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Laut einem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Hamburg sollen Sie an dieser Messstelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben, § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat?

Dann folgt fast immer ein entsprechender Bußgeldbescheid der nicht nur ein hohes Bußgeld, sondern ab 21 km/ zuviel ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot zum Inhalt haben kann. Die Strafen steigern sich jeweils bei den nächsten 5 km/h und können für Fahranfänger in der Probezeit und Wiederholungstäter noch einmal extra erhöht werden.

Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen aber das drohende Bußgeld, Punkte und Fahrverbot ersparen. Sie wurden hier von einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed geblitzt. Dessen Unzuverlässigkeit bei der Geschwindigkeitsbestimmung ist die beste Garantie für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Der Blitzer ist seit seiner ersten Anwendung der massiven Kritik durch die Rechtsprechung ausgesetzt. Zwar wurde deswegen zwischenzeitlich die komplette Software ausgetauscht. Die charakteristischen Schwachpunkte sind aber geblieben.

Wegen fehlerhafter Rückstrahlsignale stimmen bei etwa der Hälfte aller Verfahren die tatsächlichen nicht mit den vom Gerät angegebenen Werten überein. 

Bei über 50 % aller Messungen werden die Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs von 20m  bis 50 m vor dem Messgerät gewonnen. Dies ist ein eindeutiger und schwerwiegender Verstoß gegen die Gerätezulassung. Das Ergebnis kann ein Verwertungsverbot sein.

Sehr oft ist der Scanwinkel nicht genau eingestellt. Dieser ist aber von enormer Bedeutung für die Genauigkeit der Messung, da sogenannte "Schrägmessungen" automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben führen.

Der Hersteller fordert deswegen in seiner Bedienungsanleitung ausdrücklich eine Schulung des Messpersonals an dem Blitzer. Ist ein entsprechendes Fortbildungszertifikat nicht in der Akte, kann die Messung nicht als exakt genug gewertet werden.

Bei Überholvorgängen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen hat das Gerät Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist nicht immer nachvollziehbar, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug geblitzt wurde.

Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung des Blitzers abgelaufen, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Fehlerhaftigkeit  Ihrer Messung nachgewiesen wird. Das Ergebnis ist ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung zu seinem Büro spielt keine Rolle.


Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.


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