Geblitzt in Hamburg, Rathenaustraße, Nähe HNr. 214, i.R. U/S Ohlsdorf- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Hamburg wirft Ihnen vor, Sie hätten hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Der drohende Bußgeldbescheid kann dann schon ab 21km/h zuviel einen Punkt und ab 26 km/h einen Monat Fahrverbot aussprechen.

Fahranfänger müssen mit der Auflage eines Aufbauseminars und der Verlängerung der Probezeit rechnen.

Allerdings kann Ihnen das ein erfahrener Verteidiger ersparen.

Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät vom Typ Poliscan Speed. Dieser Standardblitzer ist eines der umstrittensten Messgeräte und seit seiner ersten Anwendung massiver Kritik ausgesetzt.

Es wurden schon zahllose Testreihen gerichtlich angeordnet, welche immer neue Mängel erkennen Liesen.

So ist unter anderem bei etwa der Hälfte aller Messungen der angegebene Wert zu ungenau. Ursache ist eine fehlerhafte Datenverarbeitung des Gerätes. 

Sehr oft liegt eine ungenaue Einstellung des Scanwinkels vor. Aber schon die geringste Abweichung hat automatisch eine zu hohe Geschwindigkeitsangabe zur Folge.

Bei Überholvorgängen und Kolonnenfahrten treten Zuordnungsschwierigkeiten auf. Dann ist nicht sicher, ob tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde.

Findet sich in der Akte kein Nachweis, dass eine Schulung der Messbeamten stattfand, wird das gesamte Verfahren eingestellt.

Die gesamte Messreihe wird annulliert und der Betroffene freigesprochen, wenn die Eichung des Gerätes abgelaufen ist.

Bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle können noch viele andere Fehler aufgedeckt werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. 

Dieses listet die gefundenen Fehler auf und  ist damit die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist für eine erfolgreiche Verteidigung unerheblich.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.

 


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