Geblitzt in Hamburg, Sievekingsallee /Hammer Straße- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sollen das Rotsignal der Lichtanlage oder einen Geschwindigkeitsverstoß begangen haben. Dann folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle Hamburg meist zeitnah der entsprechende Bußgeldbescheid. Die Strafen können empfindlich sein. 

War die Anlage mehr als eine Sekunde auf Rot gestellt, sind 200 €, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot sowie & je nach Tatbe­gehung Führer­schein­entzug und Freiheits­strafe bis 5 Jahre gemäß § 315c StGB möglich. Letzteres aber nur, wenn andere Verkehrsteilnehmer gefährdet wurde.

Schon bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 21 km/h droht eine Geldbuße von 80 € und ein Punkt. Diese steigert sich bei 26 km/ zuviel schon auf 100 €, einen Punkt und einen Monat Fahrverbot.

Doch soweit muss es nicht kommen. Ein spezialisierter Verteidiger kann Ihnen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. 

Der sichere Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier die Schwächen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed. 

Ampel und Messgerät werden getrennt gewartet. Die Einstellung neuer Ampelphasen wird daher nicht automatisch bei der Messung berücksichtigt. Dies ist die Ursache für Zeitfenster, in denen die Ampel zwar noch nicht rot anzeigt, aber schon der Blitzer aktiviert ist. Dieses sind die meist die berühmten drei Sekunden in denen der Betroffene noch von einem erlaubten Fahren ausging.

Die Geschwindigkeitsmessung wiederum erfolgt auf der Grundlage einer Laserpulslaufzeitmessung (LIDAR= Light Detection And Ranging). Die Fahrzeuge werden von einem horizontal scannenden LIDAR erfasst, dieser sendet kurze Laserimpulse aus. Der Messstrahl tastet einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung zwischen ca. 10 m bis 75 m innerhalb eines horizontalen Blickfeldes (Scanwinkel) von 45 Grad ab. Die Entfernung eines Fahrzeugs wird über die Laufzeit der Laserimpulse gemessen, die vom Gerät ausgesandt und nach ihrer Reflexion am gemessenen Fahrzeug vom System wieder empfangen werden.  Mittels dieser Werte wird die Geschwindigkeit berechnet und bei Überschreiten des Grenzwertes die Kamera ausgelöst.

Allerdings kann es passieren, dass die Strahlen von mehreren Fahrzeugteilen reflektiert werden. Der Blitzer behandelt diese Rückstrahler aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Dadurch kommt es zu einer Verfälschung der Zeitmessung und damit der Geschwindigkeitsberechnung zu Lasten des Betroffenen. Bei ca. 50 % aller Messungen stimmen die Werte nicht überein. Auch in Ihrem Fall ist dieser Serienfehler nicht ausgeschlossen. 

Von immenser Bedeutung für die Genauigkeit der Messung ist die exakte Einstellung des Scanwinkels und eine korrekte Auswertung des Messfotos. Hier geschehen oft Fehler durch die eingesetzten Beamten. Der Hersteller fordert daher ausdrücklich deren Schulung. Ist eine solche in den Akten nicht nachweisbar, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein.

Der Blitzer bezieht in einem Teil der Messungen Messwerte ein, die außerhalb des zulässigen Messbereiches von 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Damit bietet es der Verteidigung einen weiteren Angriffspunkt.

Das Gerät hat Zuordnungsprobleme bei Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen. Ist die gesetzlich vorgeschriebene Eichung abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu annullieren, mindestens aber ein überdurchschnittlicher Toleranzbereich zu gewähren.

Das maßgebliche Beweismittel, das Tatfoto mit Auswerterahmen, wird nicht durch das Messgerät bzw. die Messsoftware selbst generiert, sondern durch die Auswertesoftware („TUFF-Viewer“). Diese Auswertesoftware ist jedoch nicht Bestandteil der Gerätezulassung und somit weder geprüft noch geeicht. Auch dieses kann im Rahmen einer messtechnischen Überprüfung zu einer Einstellung des Verfahrens führen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch die Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  Der Sachverständige wertet Ihre Messprotokolle und Rohmessdaten aus. In dem Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem zuständigen Gericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. Die Örtlichkeit in einem anderen Bundesland ist kein Hinderungsgrund.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.



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