Geblitzt in Herrenberg, BAB 81, km 608,480, Singen – Stuttgart- Bußgeld und Punkte vermeiden!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle in Karlsruhe erhalten, weil Sie die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten haben sollen? Reagieren Sie nicht angemessen, folgt zeitnah der Bußgeldbescheid. Aber ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Die Garanten für den Erfolg Ihres Einspruchs sind hier die Fehlerquellen des verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed.

Dieses sendet Laserbündel in einem Schwenkwinkel von 45 Grad aus, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt. Hierdurch können Fahrzeit und -strecke bestimmt werden. Mit Hilfe dieser Werte wird dann die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Grenzwert überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Allerdings geschehen bei der Einstellung des Schwenkwinkels die meisten Aufbaufehler. Um diese zu verhindern, fordert der Hersteller eine Schulung des Messpersonals vor dem ersten Einsatz. Ist eine solche in der Akte nicht nachweisbar, kann die Messung nicht verwertet werden.

Durch die Auffächerung der Laserimpulse, können diese zeitgleich von mehreren Fahrzeugteilen zurückgesandt werden. Der Blitzer registriert sie aber als von einem einzigen Teil empfangen. Hierdurch wird die Bestimmung der Geschwindigkeit entscheidend zu Lasten der Betroffenen verfälscht. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Messfehler gegeben sein.

Bei bestimmten Verkehrssituationen (Überholvorgängen, entgegenkommenden Fahrzeugen, Kolonnenfahrten u.ä.) treten Zuordnungsprobleme auf. Ist die Eichung des Blitzers abgelaufen, ist die gesamte Messreihe zu verwerfen.

Diese und noch viele andere Fehler können durch eine Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten erstellen.  In diesem werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung dem Amtsgericht nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt jährlich bundesweit in  ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist  Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. Die örtliche Entfernung ist daher kein Hinderungsgrund.

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat seine Kanzlei in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Die üblichen Messengerdienste stehen zur Verfügung.

 



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