Geblitzt in Holle, A 7, km 194,580, FR Hannover- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Hildesheim wirft Ihnen in einem Anhörungsbogen vor, Sie hätten an dieser Messstelle die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat?

Der drohende Bußgeldbescheid kann dann sehr unangenehme Folgen haben. Schon bei einer Überschreitung um 21 km/h sind ein Punkt und ein Bußgeld von 70 € möglich. Bei 26 km/h sind es ein Punkt, 80 € und ein Monat Fahrverbot. Dies steigert sich kontinuierlich bei den jeweils nächsten 5 km/h und kann für Wiederholungstäter und Fahrer in der Probezeit extra erhöht werden.

Ein erfahrener Verteidiger kann Ihnen hier aber das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. Geblitzt wurden Sie mir nämlich von einem Lasermessgerät des Typs PoliscanSpeed FM 1. Dessen Schwächen liefern die besten Argumente für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer sendet ständig Laserimpulse aus, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Messgerät zurückgesandt werden. Dieses speichert die empfangenen Signale. Mit deren Hilfe wird die Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke ermittelt und dann die Geschwindigkeit berechnet. Erfolgt ein Überschreiten des Grenzwertes, wird automatisch die Kamera ausgelöst.

Nach mehreren statistischen Erhebungen sind werden bei 50 % aller Messungen durch verzerrte Rückstahlsignale unrichtige Geschwindigkeitsangaben verursacht. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Messfehler aufgetreten sein.

Bei über 50 % aller Vorgänge  werden die Daten außerhalb des zulässigen Messbereichs gewonnen. Dann liegt ein eindeutiger Verstoß gegen die Gerätezulassung und somit ein eventuelles Verwertungsverbot vor.

Die Einstellung des Scanwinkels dient der Anpassung des Gerätes an die konkret vor Ort gegebenen Fahrbahnbedingungen. Hier geschehen die meisten Aufbaufehler. Sogenannte "Schrägmessungen führen aber automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben.

Um solche Fehler zu vermeiden, müssen das Messpersonal an einer Schulung über den Aufbau und die Bedienung des Gerätes teilnehmen. Fehlt ein entsprechendes Zertifikat in der Akte, darf die Messung nicht verwertet werden.

Außerdem treten bei Überholvorgängen, Kolonnenfahrten und ähnlichen Verkehrssituationen Zuordnungsschwierigkeiten auf. Dann ist nicht mehr nachweisbar, dass tatsächlich das gemessene Fahrzeug abgebildet ist.

Der Blitzer muss zum Zeitpunkt der Messung eine gültige Eichung aufweisen. Ist diese abgelaufen, muss die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen werden.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohemessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches Sachverständigengutachten ein. Er beauftragt ein anerkanntes  Ingenieurbüro, welches von staatlichen Aufträgen unabhängig ist. So ist gewährleistet, dass nur Ihre Interessen vertreten werden.  

In dessen Gutachten werden  die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negative Auswirkung auf die angegebenen Messdaten wissenschaftlich begründet.

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit  Ihrer konkreten Messung nachgewiesen wird. Es folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Je früher Sie sich melden, desto effektiver die Verteidigung. 

Jährlich verteidigt Rechtsanwalt Andreas Junge bundesweit in ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 

Senden Sie einfach eine Mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.  Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch unter 01792346907 und den üblichen Messengerdienste möglich.




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