Geblitzt in Holtrup, L 351, Abschnitt 80, ca. Station 4912, Ri. Schweringen- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie sollen hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h überschritten haben? Dann folgt dem Anhörungsbogen der Bußgeldstelle des Landkreises Nienburg/Weser innerhalb der nächsten vier bis sechs Wochen der entsprechende Bußgeldbescheid.

Dieser kann teuer werden. Neben dem Bußgeld drohen ab 21 km/h zuviel ein Punkt und ab 26 km/h ein Monat Fahrverbot. Für Fahranfänger kann die kostenpflichtige Teilnahme an Aufbauseminaren und die Verlängerung der Probezeit angeordnet werden.

Doch soweit muss es nicht kommen. Geblitzt wird hier mit einem Messgerät des Typs LEIVTC XV 3.

Bisher waren folgende Fehlerquellen des Gerätes bekannt.

Sehr häufig fehlte in der Akte der Nachweis, dass dieser Blitzer von geschultem Personal bedient wird und auch die Geräteeichung war nicht selten veraltet. 

Gleichfalls wurden vor der Inbetriebnahme nicht immer die erforderlichen Test eingehalten und besonders bei Messungen in der Nacht die notwendigen Parameter eingehalten.

Nunmehr haben aber umfangreiche Testreihen die generelle Unzuverlässigkeit dieses Messgeräts nachgewiesen.

Bisher war dieser Blitzer  von den Bußgeldstellen und Fachgerichten als standardisiertes Messverfahren anerkannt. Die neuesten Erkenntnisse widerlegen aber die hierfür notwendigen Voraussetzungen. Die angegebenen Werte sind daher nicht mehr ohne kritische Überprüfung verwertbar. Die Verfahren müssen entweder eingestellt oder die einzelnen Messungen durch einen Sachverständigen kritisch geprüft werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Das  technische Gutachten listet die gefundenen Fehler auf und begründet deren negative Auswirkung auf die angegebenen Geschwindigkeitswerte. Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut er ca. 1000 Bußgeldverfahren und er ist Fachanwalt für Strafrecht. Rechtsanwalt Junge hat damit das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.





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