Geblitzt in Hoppegarten, L 33, km 0,2, FR Berlin- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird ein Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgeworfen. Dieser Geschwindigkeitsverstoß kann zwar teuer werden, aber zum Glück sind hier die Chancen für den Erfolg Ihres Einspruchs sehr gut.

Denn geblitzt wird hier mit einem Lasermessgerät des Typs Poliscan Speed. Dieses ist zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, jedoch ist seine Fehleranfälligkeit durch zahllose Testreihen nachgewiesen. Es genügt daher, bei Ihrer Messung Ungenauigkeiten während der Geschwindigkeitserfassung nachzuweisen. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten.

So führt eine fehlerhafte Datenerfassung dazu, dass bei mindestens jeder zweiten Messung falsche Messergebnisse angezeigt werden. Die häufig vorkommende ungenaue Einstellung des Messwinkels führt automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Befinden sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Geräst, kommt es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist es nicht sicher, dass die angezeigte Geschwindigkeit bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde. Sollte sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis befinden, dass die Messbeamten an diesem Gerät geschult wurden, wird die Messung verworfen. Gleiches gilt, wenn die Geräteeichung abgelaufen ist. Zumindest wird dann ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Durchsicht Ihrer Messakte gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren, von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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