Geblitzt in Idstein, auf der BAB A 3, in Höhe km 130,295, Fahrtrichtung Köln-Bußgeld, Punkte und Fahrverbot vermeiden!

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Zentrale Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums Kassel wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 120 km/h vor? Dann droht ein Bußgeld zwischen  20 € bei zu 10 km/h zuviel und 700 € bei über 70 km/h zu schnell. Doch soweit muss es nicht kommen. Denn aufgebaut ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed. Dessen Schwächen und Fehlerquellen liefern fast immer die besten Argumente für den Erfolg eines Einspruchs.

Dieser Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum Sensor zurück. Die dadurch empfangenen Daten ermöglichen eine Ort- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist. 

Aber schon die Länge der Messstrecke führt zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit einer fehlerhaften Berechnung. Allein aus diesem Grund werden auf etwa jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angezeigt. Der Sensor muss parallel und im rechten Winkel zur Fahrbahn aufgestellt werden. Geschieht dies nicht mit der nötigen Exaktheit, werden automatisch überhöhte Geschwindigkeiten angezeigt. Besonders bei dichtem Verkehr und Überholmanövern treten Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Fahrzeug die angezeigte Geschwindigkeit gemessen wurde. Ist die Geräteeichung erloschen, auch ein häufiger Fehler, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt. Findet sich in der Akte kein zertifizierter Nachweis, dass die eingesetzten Beamten an diesem Gerätetyp geschult wurden, liegt ein Beweisverwertungsverbot vor.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Analyse der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr in etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in Cottbus. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Andreas Junge

Beiträge zum Thema