Geblitzt in Kamen, auf der BAB 2, in Höhe km 412,230, FR Oberhausen- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Unna macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 80 km/h zum Vorwurf? Dann ist in fast allen Fällen die als Beweismittel dienende Messung angreifbar. Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed und dessen enorme Fehleranfälligkeit konnte in zahllosen Gerichtsverfahren nachgewiesen werden.

Die Messmethode des Geräts ist einfach erklärt. Es werden Laserimpulse ausgesandt, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Metern erfassen. Ankommende Fahrzeuge reflektieren diese und senden sie zum dem Messempfänger zurück. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der benötigten Fahrzeit und so eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber gerade die Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der ausgesandten Impulse und damit zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dadurch wird natürlich die Berechnung verfälscht, was die Ursache dafür ist, dass etwa jede zweite Messung falsche Ergebnisse liefert. Auch ist oft der Messsensor nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Die Folge sind immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, etwa bei Kolonnenfahrten, hat das Gerät Schwierigkeiten bei der Zuordnung. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Fahrzeug gemessen wurde. Häufig ist hier auch die Geräteeichung abgelaufen. Dann wird die gesamte Messreihe annulliert oder vom Amtsgericht ein Toleranzbereich von mindestens 20 % angeordnet. Auch wenn ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Beamten fehlt, ist ein Verwertungsverbot gegeben.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen und zwar pro Jahr in etwa 1000 Verfahren, von denen er überdurchschnittlich viele zur Einstellung bringt. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über   Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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