Geblitzt in Karlsruhe, B 10, Südtangente in Rtg. Westen, Hö. Abfahrt Honsellstr.- Bußgeld vermeiden!

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Die Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h zum Vorwurf? Dann lohnt es sich den Rat eines erfahrenen Verteidigers einzuholen. Mögliche Gründe für den Erfolg eines Einspruchs gibt es viele. Bei dieser Messstelle sind es aber fast immer die Fehlerquellen des hier aufgestellten Lasermessgeräts vom Typ PoliScan Speed, welche den Erfolg des Einspruchs garantieren.

Dieses erfasst die Fahrbahn auf einer Länge von 75 Metern. Die dabei ausgestrahlten Laserimpulse werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Gerät zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Weg- Zeit- Berechnung, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber schon die Länge der Messstrecke führt zu einer Auffächerung der Laserimpulse, was auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale verursacht. Allein wegen dieser Berechnungsfehlers sind auf etwa jedem zweiten Bescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben. Oft ist auch der Messsensor nicht exakt im rechten Winkel zur Straße justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Bei Kolonnenfahrten und Überholvorgängen kann es Schwierigkeiten bei Zuordnung kommen. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, bei welchem Fahrzeug die behauptete Geschwindigkeit gemessen wurde. Die Messung ist unverwertbar, wenn die Messbeamten nicht nachweislich an diesem Messsystem geschult wurden. Dies gilt auch, wenn die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig ist. Zumindest wird dann ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % gewährt.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können durch die Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet deswegen Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Dieses dient als Nachweis der bei Ihrer Messung vorhandenen Fehler.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge betreut pro Jahr bundesweit ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überdurchschnittlich viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 





Foto(s): andreas junge

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