Geblitzt: Hamburg, BAB 1 bei km 145.5, Abfahrt Billstedt, i.R. Norden- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Ihnen wird vorgeworfen, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten?

Dann folgt dem Anhörungsbogen zeitnah ein Bußgeldbescheid und dieser kann teuer werden. Ab einer Überschreitung von 21 km/h ist ein Bußgeld in Höhe von 80 € und ein Punkt und ab 26 km/h ein Bußgeld von 100,- €, ein Punkt und ein Monat Fahrverbot vorgesehen. Fahranfängern müssen zusätzlich mit einer Verlängerung der Probezeit und der zwangsweisen Teilnahme an kostenpflichtigen Aufbauseminaren rechnen.

Doch soweit muss es nicht kommen. Die Schwächen des hier verwendeten Lasermessgerätes vom Typ Poliscan Speed sind die besten Garanten für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dessen Funktionsweise ist einfach erklärt. Die Geschwindigkeit wird mit Hilfe ausgesandter Laserstrahlen bestimmt. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zum Blitzer zurückgesandt. Die hieraus gewonnen Daten ermöglichen die Bestimmung der Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke und hierdurch die Berechnung der Geschwindigkeit. Wird der Grenzwert überschritten, erfolgt ein Auslösen der Kamera.

Allerdings haben zahlreiche Testreihen gezeigt, dass verzerrte Rückstrahlsignale bei etwa der Hälfte aller Messungen zu falschen Messergebnissen führen. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler vorliegen.

Sehr häufig liegt eine unkorrekte Einstellung des Scanwinkels vor. Dieser regelt die Justierung zu der vorhandenen Fahrbahnneigung. Aber schon die Abweichung um ein Grad hat automatisch eine erhöhte Geschwindigkeitsangabe zur Folge. Wird dieses festgestellt, wird die Messung verworfen.

Besonders bei Überholmanövern und Kolonnenfahrten hat das Gerät Zuordnungsschwierigkeiten. Dann ist der Bußgeldbehörde kein sicherer Nachweis möglich, dass die behauptete Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Fehlt in der Akte der Nachweis, dass die Messbeamten an dem Blitzer geschult wurden, kann die Messung keine Grundlage für einen wirksamen Bußgeldbescheid sein.

Sollte die Geräteeichung abgelaufen sein, wird die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen.

Bei über 50 % aller Messvorgänge werden die relevanten Daten außerhalb des zugelassenen Messbereichs gewonnen. Dieser schwere Verstoß gegen die Gerätezulassung kann ein Beweiserhebungsverbot zu Folge haben.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge holt daher für Ihren Messvorgang ein technisches  Sachverständigengutachten ein.  In diesem werden die gefundenen Fehler aufgelistet und deren negativen Auswirkungen auf den Messvorgang begründet. 

Damit ist es die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit Ihrer Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Diese hat ihren Sitz in Berlin und Kiel sowie eine Zweigstelle in Cottbus. Die örtliche Entfernung ist kein Hinderungsgrund für eine erfolgreiche Verteidigung.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.




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