Geblitzt auf der BAB 19, Petersdorfer Brücke, km 37,900 -38,150, Ri. Rostock- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte   hat Ihnen einen Anhörungsbogen zugesandt, weil Sie hier die zulässige Geschwindigkeit von 40 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten hätten?

Dann kann der drohende Bußgeldbescheid teuer und unangenehm werden. Bei einer Überschreitung um 21 km/h drohen einen Bußgeld von 110 € und ein Punkt, bei 26 km/h sind es ein Punkt, ein Monat Fahrverbot und 150 €. Dies steigert sich alle weiteren 5 km/h und kann für Fahrer in der Probezeit und Wiederholungstäter noch extra erhöht werden.

Doch soweit muss es nicht kommen. Denn die Fehler des hier verwendeten Lasermessgerätes vom Typ PoliscanSpeed sind der beste Garant für den Erfolg Ihres Einspruchs.

Dieser Blitzer sendet ununterbrochen Laserimpulse aus, welche von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zurückgesandt werden. Das Messgerät speichert und vergleicht diese Daten. Dadurch kann die benötigte Fahrzeit für die eingegebene Messstrecke bestimmt werden. Hieraus wird wiederum die Geschwindigkeit berechnet. Ist der Grenzwert erreicht oder überschritten, wird die Kamera ausgelöst.

Die Laserimpulse fächern aber aus und können dadurch von mehreren Fahrzeugteilen zugleich reflektiert werden. Der Blitzer registriert diese aber als von einem einzigen Teil zurückgesandt. Die dadurch hervorgerufenen Ungenauigkeiten sind bei etwa der Hälfte aller Messungen feststellbar. Auch in Ihrem Fall kann dieser Serienfehler gegeben sein.

Gleichfalls werden bei etwa 50 % aller Messungen Daten außerhalb des zugelassenen Messbereichs verwandt. Dies stellt einen eindeutigen Verstoß gegen die Gerätezulassung dar und kann zu einem Beweisverwertungsverbot führen.

Der Blitzer hat Zuordnungsprobleme bei Kolonnenfahrten und Überholmanövern. Dann ist bei einer Nachprüfung nicht sicher zuordbar, ob das  abgebildete Fahrzeug tatsächlich gemessen wurde. 

Wird der Scanwinkel des Gerätes nicht exakt eingestellt, kann die Messung keine Grundlage für einen Bußgeldbescheid sein. Bei dann vorliegenden sogenannten "Schrägmessungen" werden automatisch erhöhte Geschwindigkeitswerte angegeben.

Um solche Aufbaufehler zu vermeiden, sollen alle Messbeamten eine Schulung an dem Gerät absolvieren.  Fehlt ein entsprechendes Zertifikat in der Akte, kann die Messung nicht als exakt gewertet werden.

 Häufig werden die Wartungsintervalle nicht eingehalten. Ist die Eichung des Gerätes abgelaufen, muss die gesamte Messreihe annulliert und der Betroffene freigesprochen werden.

Diese und noch viele andere Fehler können bei der Auswertung Ihrer Rohmessdaten und Messprotokolle gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein Sachverständigengutachten erstellen. Er arbeitet hier mit einem unabhängigen Ingenieurbüro zusammen, welches weder auf die Gunst der Gerichte noch auf die Beauftragung durch Rechtsschutzversicherungen angewiesen ist - nur so ist gewährleistet, dass der Sachverständige alle nötigen Schritte einleitet und gefundene Fehler deutlich aufzeigt. 

Dessen Gutachten ist  die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der konkreten Messung  nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Er hat sein Büro in Berlin und eine Zweigstelle in  Kiel. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über    Handy : 01792346907 möglich. Telegram, TelegrammX, Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


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