Geblitzt in Kirchheim, A 7, km 522,272, FR Fulda- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle des Regierungspräsidiums in Kassel wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor. Damit dieser Vorwurf nicht teuer wird, empfiehlt es sich, den Messvorgang durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn aufgestellt ist hier ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed und dessen Fehleranfälligkeit ist für eine Vielzahl von Verfahrenseinstellungen verantwortlich.

Dieser Blitzer sendet Laserimpulse aus, welche die Autobahn auf einer Länge von 75 Meter erfassen. In den Messbereich fahrende PkW reflektieren diese und senden sie zu dem Messsensor zurück. Dadurch ist eine Weg- Zeit- Berechnung möglich, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Aber die überlange Messstrecke führt auch zu einer Verzerrung der Rückstrahlsignale und damit einer fehlerhaften Datenerfassung. Dies tritt so häufig auf, dass schon aus diesem Grund etwa jede zweite Messung falsch ist. Häufig ist auch der Messsensor nicht exakt im geforderten rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Sobald sich mehr als ein Fahrzeug im Messbereich befindet, können Zuordnungsschwierigkeiten entstehen. Dann ist der Bußgeldstelle kein sicherer Nachweis möglich, dass auch tatsächlich das abgebildete Messobjekt geblitzt wurde. Ist das Messprotokoll nicht vollständig ausgefüllt oder fehlt ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Polizeibeamten, kann ein Verwertungsverbot geltend gemacht werden. Sollte die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig sein, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Deswegen prüft Rechtsanwalt Andreas Junge Ihre Messakte und lässt ein TÜV- zertifiziertes  Sachverständigengutachten erstellen. Auf dessen Grundlage werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehler Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist ein Freispruch oder die Einstellung des Verfahrens. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen dann auf jeden Fall erspart. 

Ihre Rechtsschutzversicherung kommt für alle Verfahrenskosten auf, selbst die Beauftragung des Gutachters ist für Sie kostenfrei.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. Überdurchschnittlich viele der von ihm betreuten Verfahren werden eingestellt.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy,  01792346907.

Foto(s): andreas junge

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