Geblitzt in Köln, auf der A 3, bei km 0,900, zw. AD Heumarkt u. AS Königsforst, RF Frankfurt- Rat vom Fachanwalt!

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Die Bußgeldstelle Köln wirft Ihnen vor, Sie hätten die hier zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften von 70 km/h überschritten?

Dann lohnt es sich, gegen den drohenden Bußgeldbescheid vorzugehen. Geblitzt wird hier mit einem mobilen Lasermessgerät des Typs PoliScan M 1 HP. Dieses wird zwar noch als standardisiertes Messverfahren anerkannt, jedoch ist seine Fehleranfälligkeit durch zahlreiche Testreihen nachgewiesen.

Gemessen wird mit Hilfe von Laserstrahlen, die auf einer Länge von 75 Metern die Straße im rechten Winkel abtasten. Aber beim Geräteaufbau wird sehr häufig der Messwinkel nicht genau eingestellt. Dabei führt schon die Abweichung um ein Grad automatisch zu überhöhten Geschwindigkeitsangaben. Die Länge der Messstrecke verursacht eine Auffächerung der Laserstrahlen. Dies verursacht Fehler bei der Datenverarbeitung und im Endergebnis werden auf mindestens jedem zweiten Bußgeldbescheid falsche Geschwindigkeiten angegeben. Auch bei Ihrer Messung kann dieser Messfehler gegeben sein.

Erst nach der Geschwindigkeitsberechnung wird die Kamera ausgelöst. Deshalb kommt es Schwierigkeiten bei der Fahrzeugzuordnung, sobald sich mehrere Autos im Erfassungsbereich des Blitzers befinden. Die Folge ist, dass nicht gerichtssicher festgestellt werden kann, ob die behauptete Geschwindigkeit tatsächlich bei dem abgebildeten Fahrzeug gemessen wurde.

Oft ist die Geräteeichung ungültig oder abgelaufen. Nach ständiger Rechtsprechung ist dann ebenfalls die Messung zu verwerfen oder ein sehr hoher Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Durchsicht Ihrer Rohmessdaten gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet daher Ihre Messakte aus und holt für Ihre Messung ein technisches Sachverständigengutachten ein. Mit dessen Hilfe werden Beweisanträge gestellt, welche die Fehlerhaftigkeit Ihrer Messung nachweisen.

Das Ergebnis ist  ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Rechtsanwalt Junge verteidigt seit Jahren bundesweit erfolgreich in Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafsachen. Pro Jahr betreut bundesweit er ca. 1000 Bußgeldverfahren von denen überproportional viele eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung ist in jedem Fall kostenlos.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. Signal und WhatsApp stehen als Messenger zur Verfügung.


Foto(s): andreas junge

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