Geblitzt in Leipzig, B 186, zw. Rippenpachtalstr. u. BAB 38- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Die Bußgeldstelle Leipzig wirft Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften vor? Dann lohnt es sich, die Messung durch einen erfahrenen Verteidiger überprüfen zu lassen. Denn das hier aufgestellte Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed ist für seine Unzuverlässigkeit berüchtigt und die Hauptursache, dass eine Vielzahl von Verfahren nach einem Einspruch eingestellt werden.

Die Arbeitsweise beruht auf der Aussendung von Laserimpulsen, welche die Straße auf einer Länge von 75 Meter erfassen. Diese werden von den ankommenden Fahrzeugen reflektiert und zu dem Blitzer zurückgesandt. Die dadurch gewonnenen Daten ermöglichen eine Bestimmung der Fahrzeit und damit eine Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber die Länge der Messstrecke führt zu einer Signalauffächerung und damit verbundenen Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dies verursacht natürlich eine Verfälschung der empfangenen Werte, die so häufig ist, dass etwa jede zweite Messung falsch ist. Außerdem ist der Sensor häufig nicht exakt im vorgeschriebenen rechten zur Fahrbahn justiert. Die Folge sind immer überhöhte Geschwindigkeitsanzeigen. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das Auto auf dem Beweisfoto gemessen wurde. Oft ist auch die Geräteeichung abgelaufen. Wird dieses bei der Überprüfung festgestellt, ist die gesamte Messreihe zu annullieren oder ein Toleranzbereich von mindestens 20 % zu gewähren. Das Messpersonal muss vor dem Einsatz an dem Gerät geschult werden. Fehlt hierfür ein schriftlicher Nachweis in der Akte, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein TÜV- zertifiziertes Gutachten erstellen. Dieses ist die Grundlage für Beweisanträge, mit denen die Ungenauigkeit der Messung nachgewiesen wird. 

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt. 

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenfrei. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): andreas junge

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